Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Job in Elternzeit

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im dritten Jahr der Elternzeit. Nun habe ich ein tolles Jobangebot in Teilzeit bekommen, und weiß nicht genau, wie ich weiter vorgehen muss. In meinen alten Job möchte ich nicht mehr zurück, wenn ich den neuen annehme. Der Arbeitgeber möchte mich am liebsten sofort, ich habe allerdings eine vierwöchige Kündigungsfrist. 1. Muss ich mich unbedingt an diese Kündigungsfrist halten oder darf ich mich mich mit meinem Arbeitgeber auf eine kürzere Frist einigen? 2. Ich habe noch ziemlich viel Resturlaub. Darf er die Auszahlung verweigern, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte? 3. Könnte ich den neuen Job (mit Erlaubnis meines alten Arbeitgebers natürlich) als Teilzeit in Elternzeit beginnen und erst später kündigen, auch wenn der neue Vertrag über das Ende der Elternzeit hinausgeht? Oder muss dieser neue Vertrag auf die Elternzeit beschränkt sein? Vielen Dank schon Voraus Mit vielen Grüßen Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kürzer geht eigentlich nicht, aber wo kein Kläger.. 2. Eigentlich nicht, aber Sie haben ja keinen Anspruch auf die kürzer Kü-Frist 3. Ja Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Luvi Perfekter Fall für einen Aufhebungsvertrag wenn der Arbeitgeber mitmacht. Oder aber Teilzeit in Elternzeit, wäre vorteilhaft, wenn Du beim neuen AG eine Probezeit hast. Dann zum Ende der Elternzeit kündigen ( 3 Monate vorher ) Urlaub und Überstunden werden ausgezahlt wenn der Vertrag endet. Muss er. Wie lange der Vertrag läuft ist eine Sache zwischen Dir und neuem AG. Unbefristet schadet nicht, der alte AG darf den Vertrag nicht einsehen, es wird nirgendwo gemeldet. Alles Gute im neuen Job :-)


luvi

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Hallo, Danke für Deine Antwort. Das wär ja super, wenn ich den neuen Job schon unbefristet machen dürfte. Da war ich mir nicht sicher, ob der nicht auf die Elternzeit beschränkt werden muss. Nach welcher Lohnsteuerklasse würde mein neuer Lohn versteuert werden? 6? oder wie bisher 1? Weißt Du das zufällig auch? Dürfte mein neuer Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit ablehnen? Zählt das als Konkurrenz? Darf ein Erzieher, der eigentlich im Kindergarten arbeitet, in der Elternzeit als Erzieher in einem Heim arbeiten? Ist ja nicht direkt Konkurrenz., aber irgendwie ja doch.... Liebe Grüße Luvi


Sternenschnuppe

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Das wird nach der 1 berechnet, beim anderen hast ja kein Einkommen. Vertragsdetails gehen keinen was an. Würde beim aktuellen AG auch ersteinmal unkonkret anfragen. " Bitte um Zustimmung zu einer Nebenbeschäftigung in der Elternzeit" Vielleicht fragt gar keiner wo genau ;-) Und Kindergarten und Heim sind zwei paar Schuhe. Der Einrichtungstyp ist ja ganz anders.


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