Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neuer Arbeitsvertrag korrekt?

Frage: neuer Arbeitsvertrag korrekt?

mausebaer

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Lieber Frau Bader, ich habe 1998 meine Ausbildung gemacht und 2001 ausgelernt. Seit 2001 bis heute bin ich bei meinem Arbeitgeber. Habe zwei Kinder und 6 Jahre Elternzeit genommen. Diese Zeit war am Stück. Und endet für mein zweites Kind nun Ende Mai 2019. Ich habe den Arbeitgeber gebeten, ab dem 01.11.2019 erst wieder meine Arbeit aufnehmen zu können. Auch mein Teilzeitwunsch wird erfüllt. Dies wurde mir ermöglicht. Mein alter Vertrag endet aber Ende Mai (nach Ablauf der Elternzeit) und ich bekomme einen neuen Vertrag Ab November. Meine Frage ist, ob ich dadurch einen Nachteil erfahre im Bereich Sozialversicherung, Krankenversicherung. Gleichzeitig ist im neuen Vertrag festgehalten, im Bereich Vergütung, dass ich bei 11 Berufsjahren eingestuft werde. Von 1998 bis 2019 sind es aber doch wesentlich mehr Berufsjahre, oder zählen Ausbildungszeit und Elternzeit nicht dazu? Besten Dank! Der Mausebaer.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, während der Zwischenzeit sind Sie nicht krankenversichert und zahlen ja auch nicht in die Sozialversicherung ein, was natürlich zu einer Lücke führt. Hoffentlich schließt der Arbeitgeber bereits jetzt den neuen Vertrag ab. Sonst haben Sie ein Risiko. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ähmmmm Zwischen Mai und November arbeitest du nicht? Dann hast du keine Krankenversicherung ausser über deinen Mann als Familienversicherung....


Mitglied inaktiv

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In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, das sind dann keine Berufsjahre. Die Zeit der Ausbildung zählt auch nicht als Berufsjahre. Genau geregelt ist das im Tarifvertrag. Da kannst du nachlesen, welche Zeiten bezüglich der Vergütung als Berufsjahre gelten.


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