Bienelein1988
Sehr geehrte Frau Bader, nachdem ich mich bereits vor Monaten sehr gut von Ihnen beraten fühlte, komme ich auch heute mit einer neuen Frage auf Sie zu... Zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich noch bis Ende November in Elternzeit meines zweiten Kindes! Ursprünglich sah mein Plan vor, ab August wieder als geringfügig Beschäftigte stundenweise beim selben Arbeitgeber zu arbeiten. Leider kann mich mein jetziger Arbeitgeber nicht für solch wenigen Stunden einsetzen und sah mich gezwungen, mich woanders für dieselbe Tätigkeit zu bewerben (ich bin Erzieherin), wo ich nun auch eine Stelle als Teilzeitkraft bekommen würde. Meine jetzige Chefin (Kitaleiterin) meinte, ich solle das Angebot annehmen und hat mir geraten, meine Elternzeit einfach noch um ein weiteres Jahr verlängern und mich dann nächstes Jahr einfach nochmal bei ihr zu melden... Nun meine Frage und auch Sorge! Überall las ich, dass man während der Elternzeit zwar woanders arbeiten dürfte, jedoch nur in einem Rahmen zwischen 15 und 30 Stunden und auch nicht bei einem "Konkurrenz - Unternehmen" . Bei der neuen Stelle würde ich jedoch nur 10 Stunden eingesetzt werden und wäre ja ebenfalls im Kindergarten Bereich eines anderen Trägers. Ist dies dennoch möglich, wenn der jetzige Arbeitgeber zustimmt oder müssen es mindestens 15 Stunden sein? Und wenn ja, wie hoch sehen Sie die Chance, dass er zustimmt? Außerdem frage ich mich, welche Steuerklasse ich dann beim neuen Arbeitgeber hätte. Mein Hauptarbeitgeber ist ja aufgrund meiner Elternzeit immer noch der alte. Oder könnte ich das beim Finanzamt für die Dauer des neuen Vertrages ändern lassen? (Mein Vertrag wäre dort genau bis zum Ende meiner Elternzeit befristet..) Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Hallo, 1. Nein, Sie können auch weniger als 15 Stunden arbeiten. Bei den 15-30 Stunden geht es um den Anspruch. Das spielt bei Ihnen keine Rolle. 2. Sie benötigen die Zustimmung des alten Arbeitgebers. Wenn dieser zustimmt ist das unproblematisch. Zwei Kindergärten sind ja auch kein Konkurrenzverhältnis. Hier geht es eher um die Wahrung von Geheimnissen etc. das wird beim Kindergarten wohl nicht so eine große Rolle spielen. 3. Sie hätten dann die Lohnsteuerklasse sechs (Wenn Sie verheiratet sind) . Liebe Grüße NB
mellomania
du darfst woanders bis zu 3o h arbeiten. wenn deine chefin genehmigt. auch wenn es konkurrenz ist, es hängt von der genehmigung ab. un wenn sie es genehmigt ist doch super! würd mir das aber schriftlich geben lassen. ich würde auch das 3. jahr dranhängen, wenn du einen neuen mutterschutz hättest der in der elternzeit beginnt, könntest du die dann vorzeitig mit beginn des neuen mutterschutzes beenden und hättest in der mutterschutzzeit vollgehalt.
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