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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist im April diesen Jahres geboren und seitdem bin ich im Erziehungsurlaub (Elternzeit/Budget, also nur für ein Jahr).(Mutterschutz endete am 8.6.01) Mit meinem alten AG wurde mündlich vereinbart, daß ich während der Elternzeit auf 630,-DM-Basis von zuhause aus arbeiten kann (das habe ich aber noch nicht begonnen!). Nun wurde mir der Job schlechthin bei einem anderen AG angeboten (mit Konditionen, von denen ich bisher nicht einmal zu träumen wagte), allerdings könnte ich schon im August in Teilzeit und ab Oktober in Vollzeit anfangen. Auf die Elternzeit würde ich verzichten. Bei meinem alten AG habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal, gilt diese Frist auch in der Elternzeit? Außerdem warte ich schon ziemlich lange auf mein restliches Gehalt (Mutterschutzgeld) und auch so wurde das Geld in den letzten 10 Monaten immer nur kleckerweise, in mehreren kleinen Beträgen und viel zu spät bezahlt. Kann ich evtl. deshalb fristlos kündigen? Vielen Dank für Ihre Antworten! Diana
Liebe Diana, während des EU gelten die normalen vereinbarten KüZeiten, wobei 6 Mo. ungewöhnlich lang ist. Zum Ende des EU gelten 3 Mo. Wenn ein erheblicher Betrag offen ist, ist eine fristlose Kü möglich, Frage ist aber, wie lange das Geld schon fällig ist. Vielleicht haben Sie zu lange für eine fristlose Kü gewartet. Im Zweifel würde ich einfach schriftlich fristlos kündigen, Sie sehen dann ja, wie der AG reagiert. Mit der Kü endet der EU automatisch. Gruß, NB
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