Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Schwangerschaft in Elternzei mit Mini-Job

Frage: Neue Schwangerschaft in Elternzei mit Mini-Job

MaHiHon

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Hallo, mich würde interessieren wie es sich bei folgender Situation verhält: Ich bin als Erzieherin mit 36 std unbefristet angestellt. - ich bin aktuell in Elternzeit mit dem ersten Kind seit 20 Monaten (Elterngeld wurde auf 1 Jahr ausbezahlt) - ich arbeite bei gleichem Arbeitgeber während der Elternzeit (seit Kind 16 Monate) - hierzu wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen (befristet auf 1 Jahr, mit 10 std, als Kinderpflegerin) und die Elternzeit dementsprechend verlängert (von 2 Jahren auf 2 Jahre und 3 Monate) Wenn dieser Vertrag ausläuft, sollte ich wieder als Erzieherin mit 36 std arbeiten. Wenn ich nun in dieser Elternzeit und diesem befristeten Vertrag schwanger werden, wie läuft dies dann weiter? Mit und ohne Beschäftigungsverbot (bei dem 1. Kind durfte ich bis 8 Wochen vorher arbeiten, weil alle Werte passend waren)? Läuft die Elternzeit ab, oder wird sie durch ein eventuelles Beschäftigungsverbot unterbrochen? Habe ich Anspruch auf die Lohnfortzahlung aus diesem Vertrag? Wird das Elterngeld aus diesem Gehalt und den Leer-Monaten gerechnet oder auch noch die Monate vor dem Mutterschutz wo ich als Erzieherin angestellt war? Welche 12 Monate spielen da rein? Wie sieht es dann mit den beiden Elternzeiten aus? Muss man die vom ersten Kind erst zu Ende nehmen? Oder ist das egal? Viele Fragen - bisi komplizierter aber vielen vielen Dank für die Beantwortung...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die erste Elternzeit können Sie nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Bis dahin gilt die bisherige Vereinbarung weiter. Sollten Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, erhalten Sie weiter den Teilzeitlohn. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Lohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du die nötigen Immunitäten einmal hast, verlierst du sie nicht wieder. Das heißt, dass du auch in einer neuen Schwangerschaft mit Kindern arbeiten darfst. Da kommt kein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot in Frage.


MaHiHon

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Vlt sollte ich erwähnen, dass das meine Erzieherstelle im Kindergartenbereich war und jetzt bin ich in der Krippe.. aber ich habe kein Problem mit dem weiterarbeiten, mir ging es super während der ersten Schwangerschaft und ich hab so a net so viel zugenommen (kam net so zum übermäßigen essen ) Danke schön mal für die Antwort(en)


Mitglied inaktiv

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Da du ja beim selben Arbeitgeber bist wie früher, könnte er dich ja in einer möglichen Schwangerschaft umsetzen in den Kindergartenbereich, falls du keine CMV Immunität haben solltest. Eine fehlende Keuchhusten Immunität würde nur zu befristeten Beschäftigungsverboten bei Auftreten der Erkrankung führen. Keuchhusten kannst du aber jetzt noch nachimpfen lassen. Der Impfschutz hält nicht viele Jahre an.


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