Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Arbeitszeit vom Personalmanagment bewillgt. Marktleiter stellt sich quer.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Arbeitszeit vom Personalmanagment bewillgt. Marktleiter stellt sich quer.

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Ich arbeite im Einzelhandel als Teilzeitkraft. Über 40 Filialen und über 600 Mitarbeiter. Es gibt eine Vormittags und eine Nachmittagsschicht. Ende 2017 begann meine zweijährige Elternzeit, die nun endet. Im Mai hatte ich ein Personalgespräch mit der Marktleitung, mit der Bitte mich nur noch von Montags bis Freitags Vormittags einzusetzen da die Nachmittagsschicht nicht mit den Krippenöffnungszeiten zusammen passen. Eine Stundenreduzierung ist nicht notwendig. Ich würde meine Vertraglich festgesetzten Wochenstunden auch mit der Vormittagsschicht einhalten können. Dieser Bitte kam er nicht nach mit der Aussage wenn ich nicht Flexibel sei, wäre das nicht mehr der richtige Arbeitsplatz für mich. Darauf hin habe ich mich mit meinem Anliegen schriftlich an die Personalmanagement gewendet. Die kam meinem Anliegen entgegen und teilte mir schriftlich mit: Ihre täglichen Einsätze werden in der Zeit bis 15.00 Uhr geplant. Die Wöchentlichen Einsatzpläne werden von der Marktleitung erstellt. Dieses Schreiben bekam mein Marktleiter von dem Personalmanagement ebenfalls im Mai zugestellt. In der Zeit bis jetzt habe ich dazu keine Stellungnahme von ihm bekommen. Also ging ich davon aus, das diese Sache geklärt sei. ( §8 TzBfG) Gestern bekomme ich gesagt, er würde mich in der Woche nur für Vormittags einteilen wenn ich auch den Samstagsdienst von 9.00 bis 19.00 arbeite. Wie das ohne Kinderbetreuung am Samstag? Mein und auch sein Vorgesetzter haben doch eindeutig und ganz klar entschieden!? Falls ich mich für den Samstagsdienst bereit erkläre, kann ich mich dann auf die Entscheidung vom Personalmanagement berufen und nur bis 15.00 Uhr arbeiten? Schließlich ist der Samstag ein Werktag und somit ein täglicher Einsatz. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Und muss ich Angst wegen einer Kündigung haben? Lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, welche rechtliche Bedeutung hat das Personalmanagement? Sind die die Vorgesetzten des Filialleiters? Oder darf er entscheiden? Das ist die wesentliche Frage. Liebe Grüße NB


marijanam79

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Hallo, was sagt denn das Personalmanagement dazu was der Marktleiter sagt? Würde mich jetzt mal interessieren. Rechtlich kann ich dir leider nicht viel dazu sagen. War selbst 13 Jahre im Einzelhandel mit Kind. Und wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. Ob du eine Kinderbetreuung hast oder nicht, kann (!) deinem AG egal sein. Was es ihm ja aber nicht ist. Sonst hätte die Personalabteilung dir das ja nicht schriftlich gegeben. Hmmm, bin mal gespannt auf Frau Baders Antwort. Grüssle marijana


Mitglied inaktiv

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Ich kann meinen Arbeitsvertrag erfüllen. Ich halte meine Arbeitsstunden auch mit den geänderten Zeiten ein. Die Lage meiner Arbeitszeit wird im Rahmen des jeweils geltenden Ladenschlussgesetzes unter der Beachtung der für das Arbeitsverhältnis geltenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften festgesetzt. So steht es in meinem Vertrag. Keine festen Zeiten oder Wochentage festgelegt. Bedeutet ich muss arbeiten kommen wann mein Chef das will. Nun hab ich doch aber die Zustimmung für feste Arbeitszeiten am Vormittag bekommen. Ist halt nur so, dass der Marktleiter das nicht einsieht. Kann ich eigentlich gar nicht verstehen weil andere Arbeitskollegen mit Kind auch feste Vormittage eingesetzt werden. Von neun bis zwölf Uhr. Die andere Kollegin nur Nachmittags von14.00 bis 19.00 Uhr weil ihre Mutter Pflegebedürftig ist.


Mitglied inaktiv

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Das ist es eben. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, und der Arbeitgeber das verlangt, dann musst du flexibel zu den Ladenöffnungszeiten auch nachmittags und abends da sein. Kannst du das nicht, und ihr werdet euch nicht einig, dann musst du dir was anderes suchen und kündigen. Der Arbeitgeber soll dir dabei entgegenkommen, soweit es die betrieblichen Möglichkeiten hergeben. Aber auch andere Mütter wollen nur vormittags arbeiten. Ich würde mal mit dem Betriebsrat sprechen.


Mitglied inaktiv

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Der Betriebsrat hat entschieden und zwar nur Vormittags bis 15.00 Uhr zu meinen Gunsten. Der Antrag auf andere Arbeitszeiten wurde von dem Vorgesetzten meines Chefs entschieden. Ich bin nicht mehr verpflichtet den vorgegebenen Zeiten vom Marktleiter zu Folgen. Die alten Arbeitszeiten aus dem Vertrag sin damit hinfällig.


Mitglied inaktiv

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Warum fragst du eine Juristin, wenn du es doch selber genau beantworten kannst?


Mitglied inaktiv

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Der Streitpunkt ist der Samstag. Ich bin durchaus bereit Samstags zu arbeiten aber nicht in dem Umfang wie er mich einteilen möchte. Laut bewilligter Antrag sagt der aus bis 15.00 Uhr. Er will das Ich von 9.00 bis 19.30 arbeite. Nach dem Motto ganz oder gar nicht. Seine Argumente verunsichern mich total. Mal davon abgesehen das ich zu den Krippenkosten (300 Euro monatlich) auch noch die Kosten für eine ganztags Betreuung am Samstag bezahlen müsste und das vom Mindestlohn.


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