Maria19822
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Gründungsphase meiner Selbstständigkeit schwanger geworden und habe nun gesundheitliche Einschränkungen, die mir diese (körperliche) Arbeit unmöglich machen. Deshalb möchte ich die Selbstständigkeit vorerst aufgeben. Ein früherer Arbeitgeber hat mir nun einen Job angeboten, allerdings nur Teilzeit und auf erstmal 2 Jahre befristet. Außerdem kann er mich erst 7 Wochen vor Beginn meines Mutterschutzes einsetzen, wünscht sich aber entweder eine kurze Elternzeit oder einen reduzierten Einsatz während der Elternzeit. Nun ist meine Frage, ob dies möglich ist. - Kann ich trotz der Kürze der Anstellung "normal" Elternzeit und Mutterschutz nehmen? - Komme ich dann wieder in einen sozialversicherungspflichtigen Tarif meiner Krankenkasse (gerade bin ich freiwillig dort versichert) oder gibt es hier eine Frist für eine Mindest-Anstellungszeit? Kann mein Kind mit in die Familienversicherung? - Darf ich während der Elternzeit ein paar Stunden für meinen Arbeitgeber tätig sein? Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu spezifisch und Sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße, Maria
Hallo, 1. Ja, diese Rechte stehen Ihnen immer zu. 2. Ja, Sie kommen wieder in den alten Tarif, auch mit Kind 3. Bis zu 32 Std/ Woche Liebe Grüße NB
Ani123
Sie haben Anspruch auf Mutterschutz und EZ. Sind sie verheiratet? Dann können sie über ihren Ehemann in die KK aufgenommen werden. Ihr Kind kann dort mit aufgenommen werden oder wenn über sie sie. Während der EZ dürfen sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Sie können vorher grob ausrechnen wieviel EG sie bekommen würden. Dafür werden die 12 Monate vor Geburt berücksichtigt. Mutterschutz wir ausgeklammert. Daher sind es eher die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Sie können den Mutterschutz auf die Ausklammerung verzichten (müssen sie dann im EG-Antrag mit angeben), so könnte sich das EG verschieben und wäre die 12 Monate vor Geburt. Rechnen Sie für sich durch, wieviel Unterschied es macht. So wie es scheint verdienen sie zurzeit nichts bzw. wenig. Bekommen Sie zusätzliche Leistungen? Von welchem Geld leben sie zurzeit? Den Mindestsatz von 300 € EG bekommen sie immer und der wird bei zusätzlicher Arbeit nur unter bedingten Umständen angerechnet. Da sie nur TZ arbeiten und vermutlich z. B. keine 2000€ damit verdienen sollte ihnen das Geld bleiben. Bei EGplus sind es 150 €. In ihrem Fall wäre EGplus eine gute Option, da sie zwischen 20-22 Monate 150 € bekämen und zusätzlich arbeiten gehen. (2-3 Monate werden mit Basis-EG berechnet, weil Mutterschutz.) Haben Sie eine Betreuung für das Kind? Ist der Vertrag bereits unterschrieben? Wenn nein, sie müssen ihrem AG nicht sagen, dass sie z. B. 1 Jahr ganz zu Hause bleiben in EZ. Sie können ihm sagen, dass sie nach der Geburt mit 32 Wochenstunden zurück kommen. Nachdem alle unterschrieben haben können sie ihm sagen, dass sie es sich anders überlegt haben oder wenn das Baby da ist. Für sie hat eine Anstellung viele Vorteile bzgl. Krankenversicherung, EZ, usw..
Maria19822
Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ist meine Arbeit während der Elternzeit denn nicht an ein bestimmtes Einkommen gebunden? Ich darf doch sicherlich nicht mehr verdienen, als regulär in meinem Arbeitsvertrag festgelegt? Zumindest bei selbstständiger Arbeit ist das so, sobald ich zu viel verdiene, muss ich mich ja wieder freiwillig versichern... Liebe Ani, danke für die vielen Ratschläge. Momentan lebe ich von kleineren Aufträgen und Ersparnissen. In der EZ hätte ich tatsächlich auch nur den Sockelbetrag, weshalb ich ein wenig Einkommen zusätzlich auch begrüßen würde. ;) Aber letztendlich weiß man ja nie, wie die EZ so wird und ich würde mich ungern auf eine bestimmte Stundenzahl verpflichten. Wichtig ist für mich auf jeden Fall, aus der freiwilligen Versicherung raus zu sein. Familienversicherung funktioniert bei uns leider nicht. Eine Frage hätte ich noch: Sollte das Kind zu früh kommen, gilt dann das gleiche bezüglich EZ und Mutterschutz? Also spielt die tatsächlich gearbeitete Zeit vor MS wirklich keinerlei Rolle? Liebe Grüße Maria
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