Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neuberechnung ???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: neuberechnung ???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo. Ich habe mal eine frage. Und zwar war mein Freund bis ende letztens Jahres in Steuerklasse 3 und hatte 2000 euro Netto. seit dem 1.1.2004 ist er in Steuerklasse 1 und hat nur noch ein Netto einkommen von 1560 euro und ab dem 1.08 nur noch ca 1460 euro. Jetzt hat aber der Anwalt seiner Ex Frau die letzten 12 Lohnabrechnungen gefordert um den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Kann er das Geld aus Steuerklasse 3 dazu rechnen? Dann käme man laut meiner Rechnung auf über 1800 euro Netto zur Grundlage ( inkl. Weihnachtsgeld und Urlaub vom letzten Jahr.) Geht das so? Oder muss er die Lohnabrechnungen ab Steuerklasse 1 Nehmen? Es ist wirklich sehr wichtig. Wer kann mir helfen? Danke Melanie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, soweit ich weiss, wird nur das aktuelle Gehalt gerechnet, also das, was er die letzten fünf Monate verdient hat. Das Einkommen vom letzten Jahr hat er ja nicht mehr. Es ist aber üblich nach den letzten ZWÖLF Monaten zu fragen. Für wen ist denn der Unterhalt, für ein Kind oder die Ex. LG Lydia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Danke. Es geht dabei um die Neuberechnung für die Ex, da sie z.Z. 654 euro arbeitslosengeld bezieht. Also haben wir den Unterhalt gekürzt. Das Kind hat titulierte 192 euro. Gruss


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe, wird 3/7(Frau) - 4/7(Mann) geteilt. Der Lebensstandard der Frau muss erhalten bleiben. Heisst , ihr soll es eigentlich so gut gehen, wie während der Ehe. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass sich manche Frauen nach der Scheidung sogar besser stehen, da sie auch viele Leistungen vom Staat erhalten. Ihr "Einkommen" muss auf jedenfall angerechnet werden, ob jetzt ganz oder nur prozentual kommt auf das Einkommen an. Der Eigenbedarf des Unterhaltzahlenden darf nicht gefährdet werden. Wichtig ist auf jedenfall erst mal der Unterhalt fürs Kind. Allerdings darf sich die EX nicht auf die faule Haut legen, sie muss sich nachweislich um Arbeit bemühen. LG Lydia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke, aber wo finde ich diesen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mit meinem Freund zusammen habe ich 1 Tochter, ein weiteres Kind kommt im Januar zur Welt. Daneben hat er noch ein Kind aus einer vorherigen Beziehung (6 Jahre alt), für das er Unterhalt zahlt. Jedoch möchte er das nun neuberechnet haben, da er Gehaltsmäßig zu hoch eingestuft ist. Nach Auskunft des Jugendamtes kann eine Neubere ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben von Mai 2014-31.Mai 2015 Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigenheim) bezogen. Im Februar 2015 haben wir Nachwuchs bekommen. Im März 2015 habe ich einen Antrag auf Neuberechnung des Wohngeldes gestellt wegen veränderter Personenzahl. Der Antrag wurde jetzt im Oktober bearbeitet. Folgenden Bescheid haben wir bekommen: ...

Hallo Frau Bader, es geht bei meiner Frage um die Neuberechnung des Kinderunterhaltes für meinen Sohn (6 Jahre, seit September 2017 in der ersten Klasse). Vorab ein paar Hintergrundinformationen für Sie von meiner Seite: Ich bin alleinerziehend, habe das alleinige Sorgerecht und bin voll berufstätig. Seit 2 Monaten gelingt es, dass der Vat ...

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich für 2 Jahre in Elternzeit (bis Okt. 2019). Aufgrund der 24monatigen Elternzeit habe ich ElterngeldPlus beantragt. Abzüglich der Anrechnung von Mutterschaftsgeld wird mir dieses bis Juni 2019 gezahlt. Nun bin ich erneut schwanger, Geburtstermin Anfang April 2019. Mein erneuter Mutterschutz beginn ...

Guten Tag, Im März haben mein Mann und ich ein Kind bekommen. Mein Mann hat eine Tochter aus frühere Beziehung. Irgendwann im September konnten wir uns den unterhalt von 322€ finanziell nicht mehr leisten somit sind wir zur Beistandschaft seiner Tochter gegangen um den Unterhalt neu berechnen zulassen, da ein Mangelfall vorlag musste er Nur ...

Guten Tag, Mein Ehemann (seit 2019) hat eine Tochter (12) aus einer früheren Beziehung. Er zahlt 445,50€ Unterhalt. Seit 2020 haben wir eine gemeinsame Tochter. Ich bin Teilzeitbeschäftigt verdiene netto 1006.53€ Mein Ehemann netto ca 2230€ . Er selbst hat 2018 ein privat Kredit aufgenommen von knapp 30.000€ da er bei seinen Eltern ausgezogen ...

Guten Abend Frau Bader und ein frohes neues Jahr! ich habe eine Frage bezüglich der Neuberechnung des Unterhalts. Die Mutter meines Stiefsohnes ( Kind lebt bei uns, er ist 9Jahre alt) geht nun nach der Elternzeit wieder arbeiten. Sie schrieb uns das mein Mann den Unterhalt ( den sie zahlt ) neu berechnen lassen soll aufgrund ihres neuen Einko ...

Hallo! Ich habe eine bissle komplizierte Frage. Ich war in Beschäftigunsgverbot und während BV mein Arbeitgeber hat mir mein Lohn nicht richtig bezahlt. Wir mussen vor Gerricht und es hat bis vor paar Wochen gedauert. Ich habe Lohnachzahlungen bekommen und korrigierte Lohnabrechnungen. Wegen geringe Lohn in BV habe ich auch nach Geburt wen ...

Liebe Frau Bader, Sie haben mir bereits so oft geholfen. Danke dafür nochmals! Nun sind erneute Fragen entstanden, die ich versuche, gebündelt und kurz zu fassen: Der KV meines nunmehr 6 Jährigen Kindes hat sowohl die beiden Sonderzahlungen (Corona) in Bezug auf den zu leistenden Barunterhalt im letzten Jahr 2021 — und aktuell auch für 20 ...

Guten Abend Frau Bader ! Ich möchte/bräuchte eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes aus folgenden Gründen: - Kind neue Alterstufe inkl.höherem Bedarf - bisheriger Unterhalt geringer als aktueller UHV !  - laut Jugendamt, wegen UHV, muss ich den KV erst eigenständig zu einer Neuberechnung auffordern vorab, inkl.Einschrieben und Datum ...