Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebengewerbe ohne Nutzung abmelden für Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nebengewerbe ohne Nutzung abmelden für Elterngeldberechnung

missmiau

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, ich habe folgende Situation: ich habe neben einer Vollzeitstelle mit 40 h ein Nebengewerbe angemeldet. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist Mitte Dezember 2020. Mein Wunsch ist es, dass die Elterngeldberechnung aus den letzten 12 Monaten berechnet wird und nicht aus dem Jahr 2019. Ich habe im Jahr 2019 insgesamt weniger verdient, trotz Einnahmen aus dem Nebengewerbe im Okt 19. Seit Okt. 19 habe ich wiederum aber keine weiteren Einnahmen aus dem Nebengewerbe und das wird auch so bis zur Geburt, wahrscheinlich auch im ersten halben Jahr 2021, so bleiben. Da ich in den letzten 12 Monaten vor Geburt dann keine Einnahmen aus dem Nebengewerbe hatte, muss ich dieses dann überhaupt angeben? Was wäre, wenn ich das Gewerbe abmelde vor der Geburt? Hätte ich dann automatisch eine Berechnung der letzten 12 Kalendermonate aus dem Angestelltenverhältnis zur Folge? Schon mal herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was ist denn wann in der Einkommenssteuererklärung erschienen? Im Gesetz steht (zusammengekürzt): § 2b Bemessungszeitraum (1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. (2) Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2d vor der Geburt sind die jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen. (3) Abweichend von Absatz 1 ist für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich, der den Gewinnermittlungszeiträumen nach Absatz 2 zugrunde liegt, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Wenn das Gewerbe im Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt (2019) oder dem Jahr der Geburt (2020) auftaucht, wird dein Elterngeld aus 2019 berechnet. Da hast du keine Möglichkeit, das zu ändern, da gibt es leider keine Ausnahmen. Und da du den Steuerbescheid 2019 (mit dem Gewerbe drauf) dem Elterngeldantrag beilegen musst, bringt es auch nichts, das Gewerbe im Antrag selbst zu verheimlichen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde im November 22 geboren und ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich bald wieder schwanger werde? Ich hab etwas gelesen, dass man die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 ausklammern kann und somit hätte ich ein ähnlich hohes Elterngeld wie bei Kind 1. Ist das korrek ...

Guten Tag, wenn ich schwanger bin (Baby kommt im Juli) und seit Mitte Oktober in Deutschland und auch versicherungspflichtig eingestellt (seit Oktober), die Monate davor jedoch in England, werden die Einkünfte aus England auch für Elterngeld mit einberechnet? Zitat aus dem Internet: "Allerdings wird Ihr ausländisches Einkommen für die Höhe ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...

Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...

Guten Tag,    ich bin hauptberuflich PolizeiBeamtin und habe ein Kleingewerbe als Fotografin. Wenn ich aufgrund einer Schwangerschaft von meiner FA ins BV geschrieben werde, darf ich dann trotzdem weiterhin das Nebengewerbe als Fotografin ausführen? Muss meine FA darüber explizit was in das BV rein schreiben?