Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebengewerbe trotz BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nebengewerbe trotz BV

Kaddi210

Beitrag melden

Guten Tag,    ich bin hauptberuflich PolizeiBeamtin und habe ein Kleingewerbe als Fotografin. Wenn ich aufgrund einer Schwangerschaft von meiner FA ins BV geschrieben werde, darf ich dann trotzdem weiterhin das Nebengewerbe als Fotografin ausführen? Muss meine FA darüber explizit was in das BV rein schreiben? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, normaler Weise erstellt der Dienstherr das BV. Ein ärztliches BV ist in der Regel für alle Tätigkeiten ausgestellt. Dabei muss der FA aber in Ihrem Fall erklären, warum Sie keine Büroarbeit ausführen dürfen. Anders als bei einer Krankheit geht hier kein Geheimhaltungsgebot. Wenn in dem BV tatsächlich drin steht, dass sie gar keine Arbeit ausführen dürfen, gilt das nicht für ihre selbstständige Tätigkeit, wirft aber wahrscheinlich beim Arbeitgeber Fragen auf. Liebe Grüße NB  


Dojii

Beitrag melden

Für Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht, hier muss man selbst entscheiden, welche Risiken man für sich und sein Kind eingehen will/kann.  Das BV hat also auf deine selbstständige Tätigkeit keinerlei Auswirkungen.  Wenn in deinem BV allerding steht, dass es für jede Art der Tätigkeit gilt, könnte dein Dienstherr es natürlich offiziell anzweifeln, da du nebenbei fleißig weiter arbeitest. 


Summer80

Beitrag melden

Ein BV vom Arzt hat gesundheitliche Gründe und besagt, dass JEDE Art von Arbeit eine Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind darstellt. Also auch die Arbeit als Fotografin. Da du dort aber selbstständig bist, kannst du selber entscheiden. Kommt halt nur komisch beim AG und der Krankenkasse an und das BV kann angezweifelt und überprüft werden. Zudem solltest du dir selber darüber klar sein, dass EIN vom Arzt bedeutet, dass du eine Risikischwangerschaft hast bzw. etwas nicht so ist, wie es sein sollte und du dich und dein Kind natürlich dann in Gefahr bringst, wenn du trotzdem arbeitest.  Schickt dich dein AG ins BV, dann geht nur von diesem konkreten Job bei diesem konkreten AG eine Gefahr aus und du kannst natürlich in deiner Selbstständigkeit weiterarbeiten. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Nicola Bader, ich recherchiere bereits seit Wochen und finde keine Antwort auf alle Zusammenhänge. Hier mein Anliegen: Ich befinde mich jetzt in Elternzeit. Nun möchte ich mich in dieser Zeit ausbilden zur Trageberaterin und Kursleiterin. Gerne möchte ich dann auch in meiner Elternzeit als Trageberaterin tätig sein und Kurse geben. Meine E ...

Hallo! Ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot wegen Stillzeit bis Ende des Jahres, weil ich als Gynäkologin arbeite und laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht tätig werden wegen Infektionsrisiko und Nachtarbeit. Ich habe mich in letzten Jahr als energetischen Therapeut ausgebildet und würde ich gerne den AG zustimmen lassen wegen einer Kleingew ...

Hallo Frau Bader, ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe mit einem Onlineshop auf Kleinunternehmergröße. Aufgrund von Umständen, die rein durch meinen Arbeitgeber verursacht werden, möchte meine FA mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Dort kann verschiedenes angekreuzt werden, es wurde "Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf j ...

Ich bekomme mein Elterngeld bis 21.07.2020 und Anfang April habe ich einen Youtube Kanal gemacht,der ab 07.2020 Geld machen kann. Die Einnahme von meinem Youtube kann ich nicht bekommen,weil ich eine Nebengewerbe anmelden muss. Was sind die Auswirkungen an meinem Elterngeld?

Guten Morgen Frau Bader, ich habe folgende Situation: ich habe neben einer Vollzeitstelle mit 40 h ein Nebengewerbe angemeldet. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist Mitte Dezember 2020. Mein Wunsch ist es, dass die Elterngeldberechnung aus den letzten 12 Monaten berechnet wird und nicht aus dem Jahr 2019. Ich habe im Jahr 2019 insgesamt ...

Guten Abend, Mir wurde im Sept aufgrund corona von meinem Arbeitgeber (Hauptberuf im Einzelhandel) ein BV ausgesprochen. Nun habe ich noch ein Nebengewerbe als Kosmetikerin. Jetzt würde ich gerne wissen, darf ich diese Nebentätigkeit weiterhin ausführen oder ist dies aufgrund Corona ebenfalls verboten? Und muss ich somit mein Nebengewerbe abmel ...

Hallo, meine Frau hat ein Nebengewerbe + Hauptjob und ist nun Schwanger. Nun ist unsere frage ob es rechtlich möglich ist, dass Nebengewerbe auf mich umzumelden, damit während des Elterngeldbezuges die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht meiner Frau bei ihrem Elterngeldbezug angerechnet werden (Zuflussprinzip). 1. Ist es Rechtssicher möglich ...

Sehr geehrte Frau Bader, Neben meinem Hauptjob habe ich von Mitte Januar 2020 bis Mitte Dezember 2020 ein Kleingewerbe angemeldet. Mittlerweile ist dieses wieder abgemeldet. Hier habe ich durch Corona Verlust gemacht. Nun habe ich auch in meinem Hauptjob aufgrund Corona von April bis Juni Kurzarbeit gehabt. Hier gibt es ja die Möglichkei ...

Hallo Frau Bader, Ich bereite gerade den Elterngeldantrag vor. Mein Kind wird im Juni 2021 geboren. Ich arbeite Vollzeit in nichtselbstständiger Arbeit. Mit dieser Arbeit würde ich bereits den Höchstsatz an Elterngeld erhalten. Vom 1.6.2020 bis 31.12.2020 führte ich zusätzlich ein Nebengewerbe, das aber aufgrund einiger Anschaffungen und der ...

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für Ihre Arbeit hier. Ich habe mich bereits durch diverse Seiten des Forums gelesen und viel gelernt. Es stellt sich jedoch noch eine Frage im Bezug zur Elterngeld Thematik mit Nebengewerbe. Ich gehe zum 29.04.22 in Elternzeit. Habe neben meinem Vollzeit Job im Angestellten Verhältnis (Wodurch ich das Glüc ...