Guten Abend, Mir wurde im Sept aufgrund corona von meinem Arbeitgeber (Hauptberuf im Einzelhandel) ein BV ausgesprochen. Nun habe ich noch ein Nebengewerbe als Kosmetikerin. Jetzt würde ich gerne wissen, darf ich diese Nebentätigkeit weiterhin ausführen oder ist dies aufgrund Corona ebenfalls verboten? Und muss ich somit mein Nebengewerbe abmelden? Viele Grüße, Vanessa R.
von Vanessa-Re am 18.10.2020, 20:35