susittt
Ich bin seit September getrennt lebend, der Lebensmittelpunkt unserer Tochter (3,5 Jahre) ist bei mir. Der Vater sieht die Tochter drei Mal unter der Woche 2,5 Std. am Nachmittag und Samstags schläft sie bei ihm (also 3x 2,5 Std. + 24Std. = 31,5 Std. wöchentliche Besuchzeit.) Nun möchte ich im August 4 Wochen mit ihr in Ungarn (also EU) verbringen. Ich habe jährlich 30 Tage Urlaub, und für diese Reise verbrauche ich 20 Tage. Er möchte aber nicht erlauben, dass ich so lange mit der Tochter verreise. Dann könnte ich mein Urlaub nur mit 2-Mal hin- und herpendeln zwischen Ungarn und Deutschland schaffen, was einen wesentlichen Aufwand und Kosten mit sich bringt. Leider bleibt mir keine Wahl als durch eine einstweilige Verfügung die Urlaub gerichtlich zu genehmigen, weil auch das Gespräch vor dem Jugendamt nicht zu einer Einigung führte. Er will, dass ich höchstens zwei Wochen verreise, was ich nicht akzeptiere. Seine Begründung, die Reise ist gegen dem Kindeswohl und er führt unzählige erfundene Gründe dafür auf. Meine Fragen: ist vor Gericht ein Urlaub von ein Monat ( genau 30 Tage) etwa zu lang? Wird vor Gericht eine gleiche Einigung wie bei dem Jugendamt erziehlt, wo ich die zwei Wochen akzeptieren soll? Wenn ich vor Gericht eine Einigung von 2 oder dogar 3 Wochen nicht akzeptiere, könnte dann mein Antrag abgewiesen werden, so dass ich mit der Tochter gar nicht verreisen darf? Was wäre also meine "worst-case" Szenario? Und wenn ich vor Gericht eine Einigung auf Druck eingehe, muss ich dann auf jeden Fall die Hälfte der Gerichtskosten tragen?
Hallo, erlaubt sind übliche Urlaube in unkritischen Gebieten. Ich nehme vier Wochen nicht als übliche Urlaubszeit wahr. Drei Wochen sind für mich die äußerste Grenze. Aber, so what, entscheiden tut dies in Ihrem Fall ein Gericht. Denn darum wird es nicht drumrum kommen. Und das Gericht entscheidet im Kindeswohl. Dann muss man sehen, ob eine vierwöchige Trennung eines Kindes in diesem Alter vom Vater dem Kindeswohl entspricht. Liebe Grüße NB
Pamo
Ungarn ist doch in der EU und Mitglied im Schengener Abkommen. Oder ist es dein Heimatland, gibt es eine Gefahr, dass du mit dem Kind nicht zurück kehrst? Ansonsten brauchst du seine Zustimmung zu diesem Urlaub nicht und von daher auch keine gerichtliche Entscheidung. Vier Wochen ist zwar relativ lang, aber ich kenne Menschen, die tatsächlich 6 Wochen Sommerurlaub machen. Eine Begrenzung auf 2 Wochen halte ich für unzulässig. Natürlich kannst du die Zustimmung dennoch gerichtlich ersetzen lassen, wenn du dich dann wohler fühlst. Vermutlich geht es problemlos durch, aber es kann immer Überraschungen geben.
User-1736455377
Wenn du 4 Wochen im Urlaub bist, hat er nur noch 2 Wochen von den Ferien - evt. geht es ihm darum? Möchte er denn auch in den Urlaub mit eurer Tochter oder bleibt es auch dann bei dem (von euch oder gerichtlich?) festgelegtem Umgang? Die Argumentation Kindeswohl verstehe ich dann nämlich so bzw. könnte mir das so vorstellen: normalerweise sieht er eure Tochter an 3 Tagen inkl. Übernachtung - also sehr oft. Und nun würde er 4 Wochen lang keinen Kontakt zu seinem Kind haben können und argumentiert, dass dies die Bindung stören würde. Evt. geht es ihm darum? Dass er befürchtet, dass euer Kind nach einer so langen Null-Kontakt-Phase sich schwer tun wird, wieder zb auch bei ihm zu übernachten? So lange seid ihr ja noch nicht getrennt, euer Kind noch jung und er möchte diese Routine jetzt noch nicht so lange unterbrechen? Nur so ein Gedanke und evt. ein besserer Ansatz, mit ihm zu verhandeln, als mit Vorwürfen, dass er einfach nur zickig ist?
Succero
Recht hin Recht her. Manchmal hilft es sich in die Situation des anderen hineinzuversetzen und auf Basis dessen zu verhandeln. Aus der Sicht des Vaters, der sein Kind ja oft sieht, kann ich mir vorstellen, dass er sein Kind arg vermissen wird. Schließlich würde er schlussfolgern, dass auch sein Kind ihn arg vermissen wird. (Und das wird sehr sicher auch so sein.) und vermutlich wird er Angst haben, dass das Kind ihn hinterher “vergessen” hat und die Beziehung nicht mehr so sein wird wie vorher. (Vorübergehend wird das auch sicher so sein.) Deine Gründe 4 Wochen nach Ungarn reisen zu wollen verstehe ich auch, aber die Entwöhnung des Kindes dem Vater gegenüber und dem damit verbundenen Kindeswohl sehe ich ebenfalls.
User-1736455377
Wie wäre es, wenn du dem Vater vorschlägst, dass ihr während des Urlaubs per Facetime telefoniert? So dass Kind und Vater sich trotz langen Urlaubs sehen und sprechen können?
susittt
->Ansonsten brauchst du seine Zustimmung zu diesem Urlaub nicht und von daher auch keine gerichtliche Entscheidung. Ja, das habe ich auch schon Mal online gelesen, aber auch das Gegenteil. Mit ist somit nicht klar, wann ich auch gerichtlich unbedingt eine Zustimmung brauche. Ich bin zwar gebürtige Ungarin, lebe aber seit 1991 nicht mehr in Ungarn. Damals war ich noch ein Kind. Ich habe auch nicht mehr die ungarische Staatsbürgerschaft. Ich glaube nicht, dass man realistisch damit argumentierten kann, dass ich dort bleiben wolle. Der Vater will in August auch kein Unterlaub machen, und erst November mit dem Kind verreisen. Dabei hat er aber seine Wünsche nicht geäußert, erstmal geht es ihm nur darum meine Reise mit der Tochter zu verhindern.
Neverland
Und wenn der Vater es genauso macht? Er fährt dann den nächsten Monat für 4 Wochen mit dem Kind in den Urlaub. Wie findest DU das? Gleiches Recht für alle, oder?
MamaausM2
Glaub ihr beide nehmt auch nix.... Mit Kontoleerräumung usw
bellis123
Biete dem KV doch an, dass er nach der Rückkehr das Kind auch 30 Tage am Stück haben darf. Kannst du dir nicht vorstellen....? Dann hast du vielleicht eine Idee davon wie es für ihn sein mag, sein Kind solange nicht zu sehen....
User-1736455377
Es kommt doch nicht darauf an, dass eure Tochter nur 31,5 Std in der Woche beim Vater ist. Euer Kind ist 3,5 und an 3 Tagen in derWoche beim Vater und übernachtet 1 x wöchentlich dort. Die Häufigkeit macht hier die Gans fett. Und das ist eben oft und offenbar auch regelmäßig und vom Vater wirklich gewünscht. Und das ist toll für euer Kind! Ich gehe nach wie vor davon aus, es geht dem Vater genau darum: dass er bei einem 4-wöchigen Urlaub euer Kind dann eine sehr lange Zeit gar nicht sieht im Gegensatz zu häufigem Umgang sonst. Da kann er ganz ohne das man ihm das negativ auslegt auch befürchten, dass dadurch eine Entfremdung stattfindet, die den Umgang hinterher erst mal schwierig gestalten könnte. Und dann am besten garniert mit "aber sie will ja gar nicht zum Vater" und dem Versuch, das Umgangsrecht einzuschränken? Lass mal die Animositäten mit dem Ex beiseite und denk mal nur ans Kind: wäre es gut für's Kind, seinen Vater plötzlich 4 Wochen gar nicht zu sehen? Fändest du es umgekehrt ok, dein Kind 4 Wochen nicht sehen zu könne/dürfen? Hättest du keinerlei Bedenken, wie das Wiedersehen nach 4 Wochen wohl ausfallen könnte? Tut doch eurem Kind den gefallen und findet einen Kompromiss. Wären nur 2 oder 3 Wochen denn so schlimm? Müssen es unbedingt 4 Wochen sein oder geht es dir evt. dabei dann auch mehr darum, dass der Vater einfach nur nicht "Recht" bekommen soll? Wenn du zum Gericht gehst, ist nicht 100% sicher, dass die nicht eben auch sagen - Kompromiss: der Urlaub darf nur max 3 Wochen lang sein. Und dann? Hast du auch im nächsten oder übernächsten Jahr schlechte Karten, mal einen so langen Urlaub zu machen. Denn darauf wird der Vater sicher immer wieder hinweisen und auch zu einem späteren Zeitpunkt eine längere Reise verhindern wollen.
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