Sehr geehrter Frau Bader, ich lebe von meinem anderthalbjährigen Kind getrennt und hatte kürzlich den Fall, dass in der Kita ein positiver PCR-Test vorkam, so dass alle Kinder vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden, ohne Infektionsbeweis natürlich, wie immer. Mein Kind wurde nach ein paar Tagen negativ getestet, aber das befreit nicht von der Quarantäne. Aufgrund der Quarantäne durfte ich mein Kind nicht treffen. In der örtlichen Corona-Verordnung steht zwar, dass das Gesundheitsamt Ausnahmen genehmigen darf. Mir wurde dort aber telefonisch gesagt, dass es das bei getrennt lebenden Eltern prinzipiell nicht tut. Ich halte das für eine unzulässige Diskriminierung getrennt lebender Eltern. Es ist unsinnig, dass ich mit meinem Kind zusammenleben darf, wenn es in Quarantäne ist, es aber nicht treffen oder zu mir holen darf, wenn wir unterschiedliche Wohnsitze haben. Noch unsinniger wird das Ganze dadurch, dass die Quarantäne sowieso nicht für die Eltern gilt. Es geht dabei nicht nur um mich. Quarantäne bei so einem kleinen Kind bedeutet, dass die Mutter sich bis zu 14 Tage lang rund um die Uhr alleine um es kümmern muss. Sie kann bei so einem jungen Kind in all dieser zeit faktisch nur für wenige Minuten das Haus verlassen, nämlich wenn das Kind schläft. Besuch darf sie faktisch ebenfalls nur empfangen, wenn das Kind schläft. Das ergibt eine große Belastung (für beide), umso mehr, wenn die Mutter auch einer Lohnarbeit nachgehen muss. Sehen Sie das auch so, dass das eine unzulässige Diskriminierung getrennt lebender Eltern ist? Kann ich präventiv gegen das Gesundheitsamt vorgehen, also mir für weitere solche Fälle Sicherheit verschaffen? Falls nicht: Was kann ich beim nächsten Mal tun? Nach meinem Verständnis müsste ich unter Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Recht des Kindes auf einen regelmäßigen Umgang mit seinem Vater das Gesundheitsamt verklagen. Eine Bitte an alle Mitlesenden, weil ich mich schon im Forum umgeschaut habe: Bitte unterlasst unqualifizierte Kommentare! Mich interessieren eure Mutmaßungen und sonstigen Meinungen nicht, sondern nur Erfahrungen mit solchen Fällen.
von vater ralf am 03.06.2021, 01:39