Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Quarantäne bei getrennt lebenden Eltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Quarantäne bei getrennt lebenden Eltern

vater ralf

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Sehr geehrter Frau Bader, ich lebe von meinem anderthalbjährigen Kind getrennt und hatte kürzlich den Fall, dass in der Kita ein positiver PCR-Test vorkam, so dass alle Kinder vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden, ohne Infektionsbeweis natürlich, wie immer. Mein Kind wurde nach ein paar Tagen negativ getestet, aber das befreit nicht von der Quarantäne. Aufgrund der Quarantäne durfte ich mein Kind nicht treffen. In der örtlichen Corona-Verordnung steht zwar, dass das Gesundheitsamt Ausnahmen genehmigen darf. Mir wurde dort aber telefonisch gesagt, dass es das bei getrennt lebenden Eltern prinzipiell nicht tut. Ich halte das für eine unzulässige Diskriminierung getrennt lebender Eltern. Es ist unsinnig, dass ich mit meinem Kind zusammenleben darf, wenn es in Quarantäne ist, es aber nicht treffen oder zu mir holen darf, wenn wir unterschiedliche Wohnsitze haben. Noch unsinniger wird das Ganze dadurch, dass die Quarantäne sowieso nicht für die Eltern gilt. Es geht dabei nicht nur um mich. Quarantäne bei so einem kleinen Kind bedeutet, dass die Mutter sich bis zu 14 Tage lang rund um die Uhr alleine um es kümmern muss. Sie kann bei so einem jungen Kind in all dieser zeit faktisch nur für wenige Minuten das Haus verlassen, nämlich wenn das Kind schläft. Besuch darf sie faktisch ebenfalls nur empfangen, wenn das Kind schläft. Das ergibt eine große Belastung (für beide), umso mehr, wenn die Mutter auch einer Lohnarbeit nachgehen muss. Sehen Sie das auch so, dass das eine unzulässige Diskriminierung getrennt lebender Eltern ist? Kann ich präventiv gegen das Gesundheitsamt vorgehen, also mir für weitere solche Fälle Sicherheit verschaffen? Falls nicht: Was kann ich beim nächsten Mal tun? Nach meinem Verständnis müsste ich unter Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Recht des Kindes auf einen regelmäßigen Umgang mit seinem Vater das Gesundheitsamt verklagen. Eine Bitte an alle Mitlesenden, weil ich mich schon im Forum umgeschaut habe: Bitte unterlasst unqualifizierte Kommentare! Mich interessieren eure Mutmaßungen und sonstigen Meinungen nicht, sondern nur Erfahrungen mit solchen Fällen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Quarantäne ist Quarantäne. Da können die Eltern am Anfang entscheiden, bei wem das Kind sich auffällt, ich halte es nicht für zulässig, dass das Kind hin und her gebracht wird von einem Elternteil zum anderen. Liebe Grüße NB


Btby

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Beim Wechselmodel einer Freundin (in Berlin) darf das Kind innerhalb der Quarantäne im Auto zum Wohnort des anderem Elternteil transportiert werden und seine Quarantäne dann da weiter abhalten. Leider schon drei Mal vorgekommen.


misses-cat

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Hier bei uns würde das Gesundheitsamt es auch verbieten, das Gesundheitsamt in der kreisfreien Stadt nebenan nicht die sind da um einiges lockerer. Da ist auch das Problem, jedes Amt ( auch innerhalb eines Bundeslandes) darf seine eigenen Regeln aufstellen. Hier NRW


Mitglied inaktiv

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Mein credo in diesem fall ist: nicht lang fragen, machen. Klagen kannst du immer noch. In bayern war umgang immer aussen vor und meine tochter sah ihren vater so wie sie es wollte.


vater ralf

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Danke für die Info. In welchem Bezirk ist das?


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