schneeflocke60
Sehr geehrte Frau Bader, durch die Elterngeldreform ändert sich die Einkommensobergrenze für den Bezug von Elterngeld auf 300.000 Euro. Wie verhält das sich, wenn die Eltern getrennt sind, also die Mutter getrennt erziehend ist? Welche Rolle spielt hierbei das Einkommen des Partners?
Hallo, Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro. Liebe Grüße NB
Dojii
Das kommt drauf an, ob die Eltern weiterhin eine Paargemeinschaft sind, also gemeinsam haushalten (das geht ja auch wenn man einzelne Wohnungen hat) und/oder ob die andere Person auch elterngeldberechtigt ist. Dann gilt die 300,000 EUR Grenze für Paargemeinschaften weiterhin, man musss also gucken, wie viel verdienen beide zusammen. Ist die Mutter tatsächlich alleinerziehend und alleine wirtschaftend, dann gilt für die die Grenze für Alleinerziehende (250.000 EUR). Gilt aber natürlich alles nur für Kinder, die nach dem 01.09.2021 geboren werden.
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können sie für mich Ihr "unerheblich" bitte noch kurz konkretisieren lieben Dank
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