Einkommensobergrenze für Elterngeldbezug bei getrennt erziehenden Eltern Teil 3

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einkommensobergrenze für Elterngeldbezug bei getrennt erziehenden Eltern Teil 3

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antworten. Wäre es in diesem Falle dann auch möglich, 14 Monate lang Elterngeld zu beziehen?

von schneeflocke60 am 16.03.2021, 11:33



Antwort auf: Einkommensobergrenze für Elterngeldbezug bei getrennt erziehenden Eltern Teil 3

Hallo, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Allein stehend und Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes. Die Definition des Begriffs „allein stehend“ differenziert zum einen nach der Art der Veranlagung. Es werden Personen erfasst, die der Einzelveranlagung unterliegen, d.h. unverheiratete (ledige, ge-schiedene oder verwitwete) sowie Verheiratete, die dauernd getrennt leben. Im Einzelnen darf nicht die Voraussetzung einer Ehegattenveranlagung erfüllt sein. Zum anderen darf keine Haushaltsgemeinschaft, definiert durch gemeinsames Wirtschaften, mit einer anderen volljährigen Person vorliegen (Quelle: Richtlinien des BEEG) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2021



Antwort auf: Einkommensobergrenze für Elterngeldbezug bei getrennt erziehenden Eltern Teil 3

Nur wenn man vor Geburt des Kindes gearbeitet hat und tatsächlich alleine mit dem Kind wohnt. Es darf keine andere volljährige Person im Haushalt leben. Wenn die alleinerziehende Mutter als selbst noch bei ihren Eltern lebt ist sie nicht (steuerrechtlich) alleinerziehend und hat damit nur Anspruch auf 12 Monate.

von Dojii am 16.03.2021, 12:11



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