schneeflocke60
Hallo Frau Bader, ich möchte meine Frage noch dahingedend erweitern, ob es den Elterngeldbezug stört, dass in dem Haushalt in dem ich mit meinem Kind zusammen wohne noch weitere Erwachsene (meine Eltern) leben. Bin ich auch dann anspruchsberechtigt?
Hallo, das ändert nichts, es sei denn, die Großeltern betreuen das Kind ausschließlich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Natürlich bist du anspruchsberechtigt. Du betreust doch dein Kind meist allein
KielSprotte
Kann es sein, dass du EG mit Kinderkrankengeld verwechselst?
drosera
Hi, du kannst auf jeden Fall 12 Basismonate (bzw als Elterngeld Plus auch länger) beziehen. Die 2 Partnermonate erhältst du nur, wenn du steuerrechtlich alleinerziehend bist. Wohnst du im Haushalt deiner Eltern, so bist du es nicht (Ausnahme bei Pflegebedürftigkeit und keinem finaziellen Beitrag). Dein Partner kann nur die Partnermonate (oder mehr) beziehen, wenn er mit dem Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist.
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