Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu meiner Situation - ich bin momentan im 8.Monat schwanger und mit dem Kindsvater getrennt. Er lebt auch nicht in meinem Haushalt und wird auch nicht das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Er würde nach der Geburt gern gemeinsam mit mir die ersten 2 Monate zu Hause bleiben. Ist es möglich Elternzeit für ihn zu beantragen und eventuell zu schreiben, dass die Betreuung im Haushalt der Mutter stattfinden wird oder steht es ihm so nicht zu? Vielen Dank für Ihre Zeit.

von Kleineswunder2022 am 23.09.2022, 10:57



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Hallo, dies ist nur möglich, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2022



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Er kann nur Elternzeit nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Und ohne Eltern Zeit kein Elterngeld

von Suomi am 23.09.2022, 11:09



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Wenn er für die Zeit der Elternzeit bzw. des Elterngeldes mit dem Kind zusammenlebt, ist das möglich. Er muss also die Zeit tatsächlich bei euch verbringen. Eine offizielle Ummeldung ist hierfür aber nicht nötig, es reicht, wenn ihr beide ein (unterschriebenes) Schriftstück aufsetzt, dass ihr für diesen Zeitraum zusammenlebt.

von Dojii am 23.09.2022, 11:37



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Er will Elternzeit aber kein gemeinsames Sorgerecht?

von heutanonym am 23.09.2022, 12:13



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Also ihr habt euch getrennt, er soll auch kein SG erhalten - aber die 2 Monate nach der Geburt soll er so oft bei euch sein oder eigentlich sogar wohnen müssen, dass er EZ nehmen könnte? Mhhh.... das ist ein Konstrukt, dass ich bisher noch nicht gehört habe. Dem Vater das SG nicht geben wollen macht man ja eigentlich nur, wenn man gute Gründe hat, ihn nicht für Sorgefähig zu halten. Aber gleichzeitig ist er fähig genug, dass du täglich oder sogar 24/7 beim Kind haben willst? Ihr habt euch getrennt, wollt aber 2 Monate zusammen leben oder mehr oder weniger wieder zusammen leben? Passt für mich auch nicht so ganz zusammen.

von cube am 23.09.2022, 13:14



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Es gibt auch Eltern die sich nicht die Köpfe einhauen und Coelternschaft praktizieren. Das sie für seine Elternzeit zusammenziehen müssen dafür können sie ja nun mal nix. Finde ich absolut veraltet aber gut. Ich kenne auch Eltern wo der Vater freiwillig aufs Sorgerecht verzichtet damit sie keine Unterschriften von ihm braucht. Ganz einfach weil er darauf vertraut das sie auch in seinem Sinne die Entscheidungen trifft. Trotzdem übernimmt er alle Verantwortung die er übernehmen sollte. Hat über 18 Jahre lang funktioniert. Ich sag nur Tellerrand...

von Btby am 24.09.2022, 22:02



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