Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld getrennt lebender Eltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld getrennt lebender Eltern

WeCan

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Hallo Frau Bader, ich erwarte in wenigen Wochen ein Kind mit einem getrennt lebenden und nicht mit mir verheirateten Vater. Wir wollen die Elternzeit teilen, so dass ich die ersten 12 Monate nehme und er würde gerne seine zwei Monate anschließend (bzw. sogar überlappend) nehmen. Das Kind lebt bei mir und er würde sich dann bei mir melden, bzw. das Kind hier betreuen. Meine Frage ist, wie wird das mit dem Unterhalt für den betreuenden Elternteil dann geregelt? Das Kind lebt ja weiter in meinem Haushalt und es fallen ja weiter Kosten für mich und nur sehr bedingt für ihn an. Oder zahle ich ihm dann den regulären Unterhalt für den Betreuenden Elternteil und verlange von ihm Miete, Geld für Strom, Heizkosten, Essen, Windeln und Pipapo...? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Beste Grüße, WeCan


luvi

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Hallo, so weit ich weiß, muss man mit dem Kind zusammen leben, um Elterngeld zu beziehen. Liebe Grüße Luvi


CKEL0410

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Das kind muss im selben Haushalt leben.


WeCan

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Stimmt, das wird dann ja formell auch so sein. Der Kindsvater wird sich für diese Zeit bei mir mit erstem Wohnsitz melden. Wir möchten beide, dass er die Bindung so intensiv wie möglich aufbauen kann... Die Zeit davor wird er ja auch weit mehr als "Norm" Umgang haben mit der Kleinen. Aber es geht darum, dass er ja dann offiziell mit dem Kind-was dann weiter in meinem Haushalt lebt, zusammenlebt. Dennoch bekommt er nur 65% seines Gehaltes und ich bin ihm theoretisch zu Unterhalt verpflichtet. Aber ich zahle ja weiter Strom, Wasser, KV (privat), ... Hoffe, jetzt ist mein Anliegen etwas deutlicher geworden... ;O) LG


SumSum076

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Wie habt ihr das denn geregelt für die Zeit, in der du Elterngeld bekommst, also nur 65% Einkommen hast? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Wenn ja, dann müsst ihr schaue wie das finanziell geht, geht ja keinen was an. Wenn getrennt würde ich das erst gar nicht machen, das gibt nur Stress und wenn es ganz dicke kommt ist das für Dich ein Risiko ihn freiwillig zur Hauptbezugsperson werden zu lassen. Mal eben ummelden um Elterngeld zu bekommen ist auch eher illegal, oder zieht er wirklich bei Dir ein ?


WeCan

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Hallo, Er würde dann in der Zeit offiziell bei mir wohnen, aber sicher nicht den ganzen Monat "tatsächlich". Ich möchte klar machen: das läuft sehr einvernehmlich ab zwischen uns. Wir haben keine "Trennungsproblematik" oder ähnliches. Aber da es nicht anders möglich ist für ihn Elternzeit für sich und unsere Kleine zu bekommen, muss er sich hier wohnend melden... LG WeCan


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