Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gemeinsame Elternzeit bei getrennt lebenden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: gemeinsame Elternzeit bei getrennt lebenden

Charlotte18

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Hallo, mein Mann und ich sind räumlich getrennt lebend (Entfernung ca. 4km, mit zwei Meldeadressen). Ich möchte Elternzeit im 1-12. Lebensmonat, mein Mann im 8-9. Lebensmonat beantragen. In dem Bezugszeitraum des Vaters würden wir beide zusammen mit dem Kind in einer Wohnung wohnen. Dies wird zeitweise in meiner und zeitweise in der väterlichen Wohnung sein, jedoch stets gemeinsam in einem Haushalt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist grundsätzlich bei der Mutter, während des gemeinsamen Bezugszeitraumes voraussichtlich eher bei dem Vater. Hätten damit im 8-9. Lebensmonat beide Elternteile Anspruch auf Elterngeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu sagt das Ministerium: Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt von einander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil. Ansonsten müssen Sie mit dem Kind in einem Haushalt gemeldet sein. Liebe Grüße NB


la-floe

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NEIN, das geht nicht. Um Elterngeld beziehen zu können muss man zusammen mit dem Kind in einem Haushalt gemeldet sein. floe


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