Hexenzwergin
Mein Freund und ich bekommen im August unser erstes Kind, und haben beide das Sorgerecht. Wir leben derzeit nicht zusammen und das wird auch noch ein gutes Jahr so sein. Ich werde voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Mein Freund möchte aber auch gerne eine gewisse Zeit mit seiner Tochter verbringen. Da wir aber ja nicht den gleichen Wohnsitz haben kann er wohl nur Elternzeit OHNE Elterngeld nehmen? Hab ich das jetzt überall richtig raus gelesen? Elterngeld für ihn gäbe es nur wenn wir gemeinsam in einem Haushalt leben? Besten Dank im voraus
Hallo, er kann EG bekommen,wenn Sie getrennt erziehend sind: Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil. Liebe Grüße NB
mellomania
richtig. wenn ihr es aber schafft, so zusammenzuziehen, dass er den 13. und 14. lebensmonat nehmen kann, passt das. er sollte auch erst 7 wochen vor beginn der elternzeit, also im 11. lebensmonat ca, bei seinem chef bescheid geben. tut er es jetzt schon hat er keinen kündigungsschutz!
Hexenzwergin
Wenn wir es aber nicht bis dahin schaffen zusammen zu ziehen, bekomme ich dann noch die zwei zusätzlichen Monate?
mellomania
bist du alleinerziehend? alleiniges sorgerecht? bin mir nicht sicher ob das damit zusammenhängt. vielleicht weiß das jemand
la-floe
Moin, Du bist NICHT alleinerziehend, die stehen die Monate 13 und 14 nicht zu. Ebensowenig dem Vater, weil er nicht in einem Haushalt mit dem Kind lebt. Das Sorgerecht hat damit überhaupt nichts zu tun. Du kannst nicht die Vorteile von Alleinerziehenden in Anspruch nehmen wenn du deren Nachteile nicht hast.. floe
mellomania
danke dir. ich frage mich nur, wie das alleinerziehend kontrolliert werden kann..hmmm
Felica
Per Steuerklasse. Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse 2. Bedeutet es darf sich im Haushslt keine andere Person über 18 Jahren befinden, Ausnahme können noch kindergeldbeziehende Kinder sein.
Leider zu schnell abgeschickt. Elternzeit bekommt man nur, wenn man mit dem Kind zusammen lebt
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