Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld bei getrennt lebenden Paar

Frage: Elternzeit und Elterngeld bei getrennt lebenden Paar

Hexenzwergin

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Mein Freund und ich bekommen im August unser erstes Kind, und haben beide das Sorgerecht. Wir leben derzeit nicht zusammen und das wird auch noch ein gutes Jahr so sein. Ich werde voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Mein Freund möchte aber auch gerne eine gewisse Zeit mit seiner Tochter verbringen. Da wir aber ja nicht den gleichen Wohnsitz haben kann er wohl nur Elternzeit OHNE Elterngeld nehmen? Hab ich das jetzt überall richtig raus gelesen? Elterngeld für ihn gäbe es nur wenn wir gemeinsam in einem Haushalt leben? Besten Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann EG bekommen,wenn Sie getrennt erziehend sind: Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil. Liebe Grüße NB


mellomania

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richtig. wenn ihr es aber schafft, so zusammenzuziehen, dass er den 13. und 14. lebensmonat nehmen kann, passt das. er sollte auch erst 7 wochen vor beginn der elternzeit, also im 11. lebensmonat ca, bei seinem chef bescheid geben. tut er es jetzt schon hat er keinen kündigungsschutz!


Hexenzwergin

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Wenn wir es aber nicht bis dahin schaffen zusammen zu ziehen, bekomme ich dann noch die zwei zusätzlichen Monate?


mellomania

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bist du alleinerziehend? alleiniges sorgerecht? bin mir nicht sicher ob das damit zusammenhängt. vielleicht weiß das jemand


la-floe

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Moin, Du bist NICHT alleinerziehend, die stehen die Monate 13 und 14 nicht zu. Ebensowenig dem Vater, weil er nicht in einem Haushalt mit dem Kind lebt. Das Sorgerecht hat damit überhaupt nichts zu tun. Du kannst nicht die Vorteile von Alleinerziehenden in Anspruch nehmen wenn du deren Nachteile nicht hast.. floe


mellomania

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danke dir. ich frage mich nur, wie das alleinerziehend kontrolliert werden kann..hmmm


Felica

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Per Steuerklasse. Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse 2. Bedeutet es darf sich im Haushslt keine andere Person über 18 Jahren befinden, Ausnahme können noch kindergeldbeziehende Kinder sein.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Leider zu schnell abgeschickt. Elternzeit bekommt man nur, wenn man mit dem Kind zusammen lebt


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