d.bosse
Guten Tag Frau Bader, meine Frage betrifft den Anspruch auf die Partnermonate der Elternzeit. Meine Frau hat sich nach der Geburt von mir getrennt und lebt nun mit meinem Kind getrennt von mir. Sie hat die ersten 12 Monate Elternzeit genommen und diese enden mitte Mai. Danach war besprochen das ich die beiden Partnermonate nehme und die Tochter auch in dieser Zeit bei mir wohnt (tagsüber und an zwei Nächten + 14tg. Wochenenden). Dies auch um die Zeit bis zum Beginn der Krippe (01.07.) zu überbrücken. Nun hat das Landesamt den Antrag auf Elterngeld für mich abgelehnt, da meine Tochter nicht dauerhaft bei mir wohnt und auch nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Meine Fragen: 1) Kann ich trotz der Ablehnung des Elterngeldes dennoch die beiden Partnermonate als Elternzeit für den Vater nehmen? Was ist ggf. dafür zu regeln? 2) Gibt es eine Möglichkeit auch das Elterngeld zu bekommen? 3) Im schlimmsten Fall würde ich auch gern ohne Elterngeld meine Elternzeit wahrnehmen, ist dies möglich? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen D. Bosse
Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Nach dem Link hier steht Dir das Elterngeld auch zu http://www.arbeitsratgeber.com/elterngeld_0068.html Da Du Frau schreibst gehe ich von Ehe und somit gemeinsamen Sorgrecht aus. Und hier noch eine ältere Antwort von Frau Bader dazu http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-fuer-getrennt-lebenden-Vater_80658.htm
Mitglied inaktiv
Für den Bezug von EG müsste Dein Kind wirklich bei Dir leben, oder Du müsstest diese Zeit im Haushalt des Kindes leben. Wenn das Kind also komplett zu Dir kommt und auch bei Dir gemeldet wird, dann kannst Du es neu beantragen. Mit der Elternzeit verhält es sich genauso wenn ich richtig informiert bin: "Für den Anspruch auf Elternzeit müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen vorliegen: - Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt - betreut und erzieht es überwiegend selbst und - arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden." Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf LG Sabine
Sternenschnuppe
Ich habe ganz viele Seiten gefunden in denen steht dass der getrennt lebende Vater Elterngeld bekommen kann, sofern er das Kind betreut. Vorraussetzung gemeinsames Sorgerecht. Aber auf allen Seiten zur Elternezeit steht dass es die nur be einem gemeinsamen Hashalt gibt. Wie unsinnig dann. Ohne Elternzeit auch kein Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Guten Abend, ich bin im März Vater geworden und habe meine 2 Partnermonate für den 1. und 14. Monat eingereicht. Der 14. Monat ist vom 4.4.2016-4.5.2016. Jedoch ist meine Frau nun geplant zum zweitenmal schwanger und der Geburtstermin ist der 29.04.2016. Für das zweite Kind würde ich ebenfalls den 1. und 14. Monat Elternzeit nehmen. Jedoch übersch ...
Hallo Frau Bader, besteht die Möglichkeit, wenn die Frau 12 Monate Elternzeit nimmt, als Mann den 11. und 12. Monat als Partnermonat in Teilzeit zu nehmen? MfG
Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 15.11.2015 zur Welt gekommen und ich würde gerne sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr jeweils einen Partnermonat (Elternzeit) vom 15.08.-14.09. nehmen und hierfür Elterngeld beziehen. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beantragt und durch Halbierung des 12-monatigen Bezugs Elterngeld bis z ...
Hallo Frau Bader, ich werde in wenigen Tagen Vater und habe bei meinem AG 2 Monate Elternzeit beantragt, wovon der erste ab Geburt und der Zweite im Sommer stattfinden soll. Nach der Geburt werde ich dann den ofiziellen Antrag stellen. Nun habe ich evtl. die Chance ab 1.7. einen neuen Job anzutreten. Kann ich dann noch auf den zweiten Monat Elt ...
Schönen Guten Tag, und zwar geht es um folgendes.. mein Partner würde gern ab dem Tag der Geburt den ersten Partnermonat nehmen wollen .. und in der Regel ist es ja so das man diesen 7 Wochen vor ET beim Arbeitgeber stellt.. Da wir aber schon wissen das es ein Kaiserschnitt wird aber noch keinen Termin haben .. wie machen wir es da am besten ? ...
Guten Tag Frau Bader, ist es möglich, dass mein Mann ab dem Geburtstermin unseres Kinder 18 Monate Elternzeit beansprucht und ich nach Ablauf von 12 Monaten die beiden Partnermonate ebenfalls nehme? Bedarf es der Zustimmung des AG meines Mannes? Könnten wir dann für 14 Monate Elterngeld beziehen (12 Monate mein Mann und 2 Monate ich)? Viele G ...
Sehr geehrte Frau Bader, Im Januar erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind. Unser Plan ist, dass ich zunächst für 12 Monate in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe und mein Partner im Anschluss für 4 Monate und Elterngeld bezieht, während ich nach den 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Meine Frage ist, ob das so überhaupt mög ...
Sehr geehrte Frau Bader! Mein Partner und ich haben im Oktober unsere Tochter bekommen. Ich beziehe Basiselterngeld für 12 Monate und mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Nun möchten wir im 9. und 14. Lebensmonat unserer Tochter den Anspruch auf die 2 Partnermonate nutzen. Wir sind nur nicht sicher, wie die Höhe des Elterngeldes für diese Zeit bes ...
Sehr geehrte Nicola Bader, da wir Zwillinge erwarten, wäre es am besten, wenn wir am Anfang beide zuhause sind und überlegen nun wie wir die Elternzeit aufteilen können. Ist es möglich, dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit (die Partnermonate) nimmt während ich noch im Mutterschutz bin? Uns ist klar, dass mein Mutterschaf ...
Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit