Sehr geehrte Frau Bader!
Mein Partner und ich haben im Oktober unsere Tochter bekommen. Ich beziehe Basiselterngeld für 12 Monate und mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Nun möchten wir im 9. und 14. Lebensmonat unserer Tochter den Anspruch auf die 2 Partnermonate nutzen. Wir sind nur nicht sicher, wie die Höhe des Elterngeldes für diese Zeit bestimmt wird denn:
Mein Partner war vor der Geburt Student und hatte lediglich einen 450 Euro Job als studentische Aushilfe. Seit März arbeitet er 40 Stunden wöchentlich mit einem Nettoeinkommen von ca. 2000 Euro.
Haben wir in den Partnermonaten nur Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro, oder wird die Erwerbstätigkeit seit März mitberechnet ?
Ich freue mich über eine Antwort,
Liebe Grüße
Soffel
von
Soffel
am 15.06.2021, 10:31
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2021
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Für deinen Partner zählt das Einkommen von den 12 Monaten VOR Geburt.
von
MamaausM
am 15.06.2021, 10:33
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
In dem Fall wird es wohl leider nur etwas mehr als der Mindestsatz werden.
Schätze so um die 350 bis 400 EUR pro Monat.
von
Dojii
am 15.06.2021, 11:54