Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen.
1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita geben kann ?
2)kann ich die Elternzeit nur für die Partnermonate beim Arbeitgeber unterbrechen?
3) kann ich während den Partnermonaten gar nicht arbeiten da ich noch 42 Tage Resturlaub habe und dies zu Beginn genommen werden soll?
4) wenn ich wieder arbeiten gehe muss der Arbeitgeber dies dulden dass ich für die Partnermonate einen Vertrag mit mehr Stunden habe und dannach weiter reduzieren möchte?
5) ich bin zur Zeit in der Elternzeit erkrankt , gibt es statt Elterngeld dann Krankengeld , das heißt kann man dann die Elternzeit verlängern?
6) wie haben das mit den Partnermonaten bei unseren Arbeitgebern nicht angesprochen.
Muss der Arbeitgeber dies akzeptieren? Wie viel Vorlauf ?
7) ich habe die Zusage auf den 01.12. muss die Eingewöhnung voll zahlen und der Monat ist kurz. Kann ich sagen ich möchte erst ab Januar oder ist der Platz dann weg?
von
Micha12
am 11.03.2023, 05:17
Antwort auf:
Kita, Partnermonate , Elternzeit
Hallo,
ich verstehe die Grundfrage nicht.
Ich weiß gar nicht, welche Partnermonate Sie meinen. Die Bonusmonate oder die Partnermonate vom Kindsvater?
Bitte die Frage neu stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2023
Antwort auf:
Kita, Partnermonate , Elternzeit
Du tust deinem Kind zwei Eingewöhnungen an? Ernsthaft
von
misses-cat
am 11.03.2023, 06:44
Antwort auf:
Kita, Partnermonate , Elternzeit
Warum sollte dein AG zustimmen, das du die EZ für 2 Monate unterbrichst? Ohne dessen Zustimmung geht gar nichts.
Nimmst du dem Platz nicht an, ist er weg. Fraglich ob du dann so schnell einen neuen bekommst. Im ersten Jahr sind die Kinder sehr häufig krank, da ist es praktisch noch in EZ zu sein. In der du in TZ arbeiten darfst.
von
Neverland
am 11.03.2023, 07:31
Antwort auf:
Kita, Partnermonate , Elternzeit
1)wenn du den Kita-Platz wieder kündigst, hast Du keinen Rechtsanspruch mehr auf den Betreuungsplatz auch mit 2 Jahren nicht mehr.
Möchtest Du Deinem Kind denn eine Eingewöhnung antun und wenn es dann vielleicht gerne hingeht wieder aus der Kita holen?
2) die EZ unterbrechen oder beenden geht nur mit dem Einverständnis des AGs. Wenn er Dir erlaubt zu beenden, musst Du aber die neue EZ neu beantragen und das kann er ebenfalls ablehnen!
3)Kannst Du, wenn der AG dem zu stimmt: Urlaub zustimmen und EZ vorzeitig beenden zustimmen!
4)Wenn er der Unterbrechung zustimmt,dann lebt Dein alter Vertrag mit entsprechenden Stundenanzahl wieder auf. Stunden reduzieren geht meistens, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eben vorlegen bzw betriebliche Belange nicht dagegen sprechen.
5) Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung da Du anscheinend aktuell in EZ bist mit EG und nicht arbeitest, steht Dir auch kein Krankengeld zu. Krankengeld ersetzt nicht das EG.
6) wenn der Partner seinen Elternzeit mit Basiselterngeld nehmen will, muss er das mindestens 7 Wochen vorher ankündigen.
7) Sprich mit der Kita, ob eine Eingewöhnung nicht erst im Januar Sinn macht, wenn nicht gleich Ferien sind.
Meinst Du mit Partner-Monaten, dass Dein Partner seine Basiselterngeldzeit nimmt?
Wenn Du die Patenschaftsbonusmmonate meinst, ändert das eh einiges wieder...
von
Suomi
am 11.03.2023, 09:06