Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate in den ersten beiden Lebensjahren: Elternzeit/Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate in den ersten beiden Lebensjahren: Elternzeit/Elterngeld

TomS

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Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 15.11.2015 zur Welt gekommen und ich würde gerne sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr jeweils einen Partnermonat (Elternzeit) vom 15.08.-14.09. nehmen und hierfür Elterngeld beziehen. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beantragt und durch Halbierung des 12-monatigen Bezugs Elterngeld bis zum einschließlich 21. Monat gewährt bekommen. Bzgl. meines Antrags bin ich allerdings auf den Hinweis gestoßen, dass mindestens 2 Monate Elterngeld gewährt werden müssen, was wiederum nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich sein soll. Daher meine Frage: Sofern ich wie o.g. Elternzeit/Elterngeld beantrage 1) bekäme ich in beiden Monaten kein Elterngeld, da nur 1 Monat innerhalb der 14-Monatsfrist liegt und dies entspr. o.g. Hinweis nicht ausreicht? 2) oder bekäme ich für den ersten Monat volles Elterngeld? 3) oder bekäme ich für beide Monate halbes Elterngeld, da das Elterngeld wie bei meiner Frau dann halbiert auf 2 Monate auch außerhalb des 14-monatigen Bezugszeitraums aufgeteilt werden kann? 4) oder bekäme ich in beiden Monaten volles Elterngeld (erscheint mir unwahrscheinlich)? Bitte lassen Sie mich auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen wissen, welche der Möglichkeiten 1-4 zutrifft bzw. beschreiben Sie eine zutreffende Alternative, sofern ich etwas oben nicht bedacht haben sollte. Vielen lieben Dank!


Mitglied inaktiv

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Die beiden Elterngeldmonate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten liegen, bei Halbierung hättest Du dann 2 weitere welche danach liegen könnten. Also 4 halbe Monate statt 2 ganze. Oder Du nimmst eben die beiden Monate bis zum 14ten Lebensmonat. Anders geht es leider nicht. Einen Monat vorher und einen erst später ist nicht möglich. Egal ob volles Elterngeld oder halbes. Das betrifft aber nur das Elterngeld. Elternzeit kannst Du unabhängig von deiner Frau nehmen. Du hast einen eigenen Anspruch bis zum 3ten Lebensjahr der unabhängig davon ist wie Deine Frau ihre wählt. Nur gibt es eben kein Geld mehr wenn das Elterngeld durch ist. Du darfst innerhalb der Elternzeit aber auch bis zu 30 Std arbeiten. Mögliches Einkommen wäre dann nur relevant wenn euer Kind noch keine 14 Monate alt ist, danach wird es auch beim Elterngeld nicht mehr berücksichtigt. Es bliebe also auch noch die folgenden Optionen: 1. Zwei volle Elterngeldmonate nehmen bis zum 14ten Lebensmonat, können zusammenhängend sein oder auch getrennt. Im zweiten Lebensjahr dann unbezahlte Elternzeit nehmen. 2. Zwei halbe Monate Elterngeld bis zum 14ten Lebensmonat nehmen und daheim bleiben. Die beiden anderen halben Elterngeldmonate dann im zweiten Lebensjahr. Da dann komplett daheim bleiben oder in Eltern-Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten. Verdienst bleibt im zweiten Lebensjahr dann ohne Berücksichtigung trotz Elterngeld. 3. Zwei halbe Monate Elterngeld im ersten Lebensjahr nehmen, in Elternteilzeit bis zu 30 Std arbeiten (verdienst wird dann bei Elterngeld teils abgezogen) und die beiden anderen halben Monate Elterngeld im zweiten Lebensjahr nehmen. Dort dann wieder wahlweise komplett daheim bleiben oder in Teilzeit innerhalb der Elternzeit mit bis zu 30 Std arbeiten - ohne das das Elterngeld beim verdienst berücksichtigt wird. 4. Der vollständiger halber zum 1ten Vorschlag auch noch, auch da kannst du Teilzeit innerhalb der Elternzeit machen, also bis zu 30 Std die Woche arbeiten, aber auch da wird das Einkommen dann entsprechend beim Elterngeld wieder abgezogen. Dir blieben dann etwa 33% davon.


Sternenschnuppe

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Dann gibt es gar kein Elterngeld. Du musst mindestens 2 Basismonate nehmen bis das Kind 14 Monate ist. Bei Teilung kann die 2. Hälfte ausserhalb liegen. Beispiel : 13&14 geteilt werden dann auch noch in 15&16 ausgezahlt Alternative ist natürlich andere Monate zu wählen.


TomS

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Hallo zusammen, offensichtlich hat das Absenden meiner letzten Antowrt nicht geklappt. Daher heute nochmal der Versuch :o). Erstmal vielen Dank für die vielen schnellen und ausführlichen Antworten. entnehme ich richtig, dass ich wie folgt vorgehen könnte: 2 Elternzeit- + Elterngeldmonate innerhalb der ersten 14 Monate, einer davon mit 30h Arbeitszeit + 1 Monat Elternzeit ohne Elterngeld im zweiten Lebensjahr? Ist zwar dubios, aber mit den 2,75 Monaten Elternzeit würde ich < 2 Monate Gehalt verlieren und stünde daher besser da als mit 2x1 Monat.. Viele Grüße und nochmals danke, toms


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