Zauberermami
Hallo Frau Bader, brauche dringend eine verständliche Hilfe für meinen Fall: ET ist der 24.03.2011, ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen (unbefristetes Arbeitsverhältnis), mein Mann möchte 2 Partnermonate nehmen (wahrscheinlich ab dem 10.oder 12. Lebensmonat) 1. Ab/Bis zu welchem Datum beantrage ich meine Elternzeit? - Beginn ab Geburt wg. Elterngeld oder erst nach 8 Wochen Mutterschutz? 2. Kann mein Mann den Zeitraum für die Partnermonate frei wählen oder gibt es irgendwelche gesetzl. Vorgaben? 3. Gibt es die Möglichkeit finanzieller Unterstützung für das 2.Jahr, wenn kein Elterngeld mehr gezahlt wird (ich möchte zwar TZ arbeiten, habe aber noch keine konkrete Lösung für die Kinderbetreuung) Habe schon ähnliche Einträge im Forum gefunden, stehe aber irgendwie "auf dem Schlauch", sorry! Danke
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, antowrte Dir aber trotzdem mal eben :) also, die Elternzeit meldest Du schriftlich beim Arbeitgeber an, und zwar ab der Geburt. Normalerweise mußt Du es 7 Wochen vor Antritt tun, direkt nach der Geburt reicht aber auch aus, da Du ja sowieso mindestens 8 Wochen in Mutterschutz bin (die Zeit zählt allerdings mit zur Elternzeit). Das Elterngeld kannst Du direkt nach der Geburt benatragen, vorher nicht, da Du eine Kopie der Geburtsurkunde mit einreichen mußt. Auch hier gilt wieder: die Mutterschutzzeit wird Dir vom Elterngeld abgezogen, da Du in der Zeit ja bereits eine andere Lohnersatzleistung erhälst (Mutterschutzgeld & Zuschuss zum Mutterschutzgeld). Dein Mann kann Elternzeit anmelden wann er will, jedoch mindestens 7 Wochen vor Antritt. Die Elternzeit ansich hat nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das Elterngeld kann man soweit ich weiß nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate beziehen. In der Zeit in der man Elterngeld bezieht darf man max. 30h/Woche arbeiten, und der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet so man mehr als die 300€ Sockelbetrag bezieht. Im 2. gibt es überregional keine Unterstützung. Jenachdem in welchem Bundesland Du lebst kannst Du eventuell Landeserziehungsgeld beantragen. Jenachdem wie es finanziell bei Euch aussieht würde ich auch eine Splittung des Elterngeldes auf 2 Jahre (so Du 12 Monate Elterngeld beantragen wolltest) in Betracht ziehen. Dabei beantragst Du ganz normal für die Monate 1-12 das Elterngeld, läßt Dir aber nur 50% ausbezahlen. Die restlichen 50% dann in den Monaten 13-22. Wobei ich hier nicht genaz weiß wie es sich mit dem Abzug der zwei Monate für den Mutterschutz verhält, denn konkrekt bekommt man als vorher berufstätige Frau ja nur max. 10 Monate Elterngeld, was bei einer Splittung ja nur 20 Monate wäre, also die Monate 3-22. Aber dazu kann evetuell jemand Stellung nehmen der es selber so gemacht hat. Im 2. Jahr - wenn Du Dir das Elterngeld nur zu 50% auszahlen läßt, darfst Du auch das komplette Geld behalten wenn Du arbeiten gehst, aber Du darfst halt auch nur max. 30h/Woche arbeiten. Im 1. Jahr wird der Zuverdienst wie schon gesagt angerechnet. Grob bleiben vom Zuverdienst ca. 30% übrig. LG Sabine
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