Frage: Partnermonate Elternzeit

Sehr geehrte Nicola Bader, da wir Zwillinge erwarten, wäre es am besten, wenn wir am Anfang beide zuhause sind und überlegen nun wie wir die Elternzeit aufteilen können. Ist es möglich, dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit (die Partnermonate) nimmt während ich noch im Mutterschutz bin? Uns ist klar, dass mein Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Aber wie wäre es bei meinen Freund? Mit freundlichen Grüßen, Kimberly

von bananapancake am 21.05.2022, 19:05



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Hallo, 1. Jeder kann, auch parallel, pro Kind 3 Jahre EZ nehmen. Bsp (aus den Richtlinien zum BEEG): Für Zwilling A nimmt die Mutter Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag der Zwillinge. Daran schließen sich drei Jahre Elternzeit für Zwilling B an, die bis zum 5. Geburtstag der Zwillinge dauert. Im Anschluss daran nimmt die Mutter noch 12 Monate Elternzeit von Zwilling A (das dritte Lebensjahr von Zwilling A), sodass die Elternzeit am Tag vor dem sechsten Geburtstag der Zwillinge endet. Der Vater genauso. Wichtig ist, dass Sie jedes Mal den Namen des jeweiligen Zwillings angeben, für den Sie EZ nehmen wollen. 2. Das EG von 14 Mo. können Sie frei verteilen. Er kann es auch ab Geburt nehmen. DIe MOnate mit MG werden automatsich Ihnen angerechnet, praktisch haben Sie also 12 Mo., die Sie aufteilen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2022



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Natürlich geht das. Lg

von misses-cat am 21.05.2022, 19:35



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Bei Zwillingen steht ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die kann der Gynäkologe verschreiben. Meist gibt es die für die ersten 4 Wochen nach der Geburt. Die Aufgabe kann der LV übernehmen. Frag unbedingt beim Gynäkologen nach, denn die Hilfe steht ihnen zu. Wenn der KV als Haushaltshilfe von der KK aus tätig ist braucht er keine EZ zu nehmen und kein EG zu beantragen. EZ stehen jedem Elternteil für jedes Kind 36 Monate zu. Die Zeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Achten Sie darauf, dass sie jeweils nur für ein Kind in EZ sind, denn wenn sie das nicht genau benennen laufen zwei EZ paralell. Das Gleiche sollten sie beim EG beachten. Dadurch kann jedes Elternteil 14 Monate Basis-EG beziehen. Z. B. KM für Kind A von 1.-12. Lebensmonat, für Kind B für den 13. und 14. Lebensmonat. KV nimmt für Kind B von 1.-12. Lebensmonat und für Kind A für 13. und 14. Lebensmonat. Der Haken an der Sache ist, dass wenn sie länger als 2 Jahre zu Hause bleiben möchten, sie mind. 2 Jahre am Stück für ein Kind nehmen müssen, was in diesem Fall nicht gegeben ist. Gegeben wäre das z. B. wenn für Kind A 1. bis 12. Lebensmonat Basis-EG genommen wird und für Kind B vom 13. bis 36. Lebensmonat EGplus. Während dem Bezug von EGplus kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Die Partnerschafsbonusmonate können nur genommen werden wenn beide Elternteile durchgehend vier Monate am Stück 25-30 Wochenstunden arbeiten. Daher kann der KV das nicht im 2. Lebensmonat nehmen, weil sie wegen Mutterschutz nicht arbeiten können. Der KV kann Basis-EG nehmen für 2 Monate beziehen in den ersten 14. Lebensmonaten des Kindes. Er kann dies während der Zeit nehmen wo sie im Mutterschutz sind. Da er in der Zeit vermutlich nicht arbeitet wird es nicht angerechnet. Sollte er einer bezahlten Beschäftigung nachgehen wird das EG angerechnet und mindert sich. Bedenken Sie, dass sie wegen der Zwillinge verschiedene Bonus bekommen. Z. B. bei NUK, Bobbycar und Weleda. Was auch Einlinge bekommen sind die Willkommenskoffer bei dm und rossmann.

von Ani123 am 22.05.2022, 00:24



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Einige der Informationen von "Ani123" treffen leider nicht zu. Haushaltshilfe: dafür reicht die Begründung "Zwillingsgeburt" nicht aus, sondern es müssen weitere Begründungen dazukommen wie Krankheit der Mutter (z.B. nach Kaiserschnitt), schwere Erschöpfung etc. Ebenso ist das Konstrukt mit doppeltem Elterngeld nicht möglich, es gibt nur den Geschwisterzuschlag.

von Andrea6 am 22.05.2022, 07:49



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Ich weiß nicht, wo Anni die Info her hat. Aber so wie ich das verstanden habe, gibt es bei Zwillingen keinen doppelten Anspruch auf EG also 2x14 Monate. Man bekommt den Mehrlingszuschlag von 300€ pro Monat bzw 150€ bei Elterngeldplus.

von Suomi am 22.05.2022, 09:00



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Ani wurde schon mehrfach erklärt, dass es doppeltes Elterngeld für Zwillinge nicht gibt Dann die Verwechslung Bonusmonate mit PARTNERmonate....

Mitglied inaktiv - 22.05.2022, 11:06



Antwort auf: Partnermonate Elternzeit

Unabhängig voneinander habt ihr Anspruch auf je 36 Monate pro Kind, also insgesamt 6 Jahre. Deshalb ist es wichtig, Elternzeit zunächst für ein Kind mit Namen zu nehmen und dann für den anderen mit Namen. Dein Partner kann gleichzeitig mit dir zuhause bleiben mit Elterngeld, dass nach seinem Verdienst berechnet wird. Dein Mutterschaftsgeld wird nur bei dir gegengerechnet. Du hast mind. 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz zzgl die Tage die die twins zu früh geboren wurden. Evtl gibt es nach neuer Regelung auch länger Elterngeld. Musst du Mal nachlesen bei www.elterngeld.de

Mitglied inaktiv - 22.05.2022, 11:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung vor Ende der Elternzeit, Partnermonate

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet nach einem Jahr Ende Juli 2015. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen, dass ich nicht ablehnen möchte. Ich werde in einer Tagespflege anfangen, die allerdings im Moment noch gebaut wird und niemand weiß wann genau sie fertig ist. Angedacht ist die Eröffnung im Juni 2015. Nun zu meinen Fragen.: 1. Würden d...


Elternzeit Partnermonate

Guten Abend, ich bin im März Vater geworden und habe meine 2 Partnermonate für den 1. und 14. Monat eingereicht. Der 14. Monat ist vom 4.4.2016-4.5.2016. Jedoch ist meine Frau nun geplant zum zweitenmal schwanger und der Geburtstermin ist der 29.04.2016. Für das zweite Kind würde ich ebenfalls den 1. und 14. Monat Elternzeit nehmen. Jedoch übersch...


Elternzeit, Partnermonate

Hallo Frau Bader, besteht die Möglichkeit, wenn die Frau 12 Monate Elternzeit nimmt, als Mann den 11. und 12. Monat als Partnermonat in Teilzeit zu nehmen? MfG


Partnermonate in den ersten beiden Lebensjahren: Elternzeit/Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 15.11.2015 zur Welt gekommen und ich würde gerne sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr jeweils einen Partnermonat (Elternzeit) vom 15.08.-14.09. nehmen und hierfür Elterngeld beziehen. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beantragt und durch Halbierung des 12-monatigen Bezugs Elterngeld bis z...


Frage zur Elternzeit Partnermonate und Jobwechsel

Hallo Frau Bader, ich werde in wenigen Tagen Vater und habe bei meinem AG 2 Monate Elternzeit beantragt, wovon der erste ab Geburt und der Zweite im Sommer stattfinden soll. Nach der Geburt werde ich dann den ofiziellen Antrag stellen. Nun habe ich evtl. die Chance ab 1.7. einen neuen Job anzutreten. Kann ich dann noch auf den zweiten Monat Elt...


Elternzeit - Partnermonate

Schönen Guten Tag, und zwar geht es um folgendes.. mein Partner würde gern ab dem Tag der Geburt den ersten Partnermonat nehmen wollen .. und in der Regel ist es ja so das man diesen 7 Wochen vor ET beim Arbeitgeber stellt.. Da wir aber schon wissen das es ein Kaiserschnitt wird aber noch keinen Termin haben .. wie machen wir es da am besten ? ...


Kann mein Mann 18 Monate Elternzeit beantragen und ich zwei Partnermonate

Guten Tag Frau Bader, ist es möglich, dass mein Mann ab dem Geburtstermin unseres Kinder 18 Monate Elternzeit beansprucht und ich nach Ablauf von 12 Monaten die beiden Partnermonate ebenfalls nehme? Bedarf es der Zustimmung des AG meines Mannes? Könnten wir dann für 14 Monate Elterngeld beziehen (12 Monate mein Mann und 2 Monate ich)? Viele G...


Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

Sehr geehrte Frau Bader, Im Januar erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind. Unser Plan ist, dass ich zunächst für 12 Monate in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe und mein Partner im Anschluss für 4 Monate und Elterngeld bezieht, während ich nach den 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Meine Frage ist, ob das so überhaupt mög...


Partnermonate Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader! Mein Partner und ich haben im Oktober unsere Tochter bekommen. Ich beziehe Basiselterngeld für 12 Monate und mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Nun möchten wir im 9. und 14. Lebensmonat unserer Tochter den Anspruch auf die 2 Partnermonate nutzen. Wir sind nur nicht sicher, wie die Höhe des Elterngeldes für diese Zeit bes...


Kita, Partnermonate , Elternzeit

Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe...