Frage:
Partnermonate Elternzeit
Sehr geehrte Nicola Bader,
da wir Zwillinge erwarten, wäre es am besten, wenn wir am Anfang beide zuhause sind und überlegen nun wie wir die Elternzeit aufteilen können.
Ist es möglich, dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit (die Partnermonate) nimmt während ich noch im Mutterschutz bin? Uns ist klar, dass mein Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Aber wie wäre es bei meinen Freund?
Mit freundlichen Grüßen,
Kimberly
von
bananapancake
am 21.05.2022, 19:05
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Hallo,
1. Jeder kann, auch parallel, pro Kind 3 Jahre EZ nehmen.
Bsp (aus den Richtlinien zum BEEG):
Für Zwilling A nimmt die Mutter Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag der Zwillinge. Daran schließen sich drei Jahre Elternzeit für Zwilling B an, die bis zum 5. Geburtstag der Zwillinge dauert. Im Anschluss daran nimmt die Mutter noch 12 Monate Elternzeit von Zwilling A (das dritte Lebensjahr von Zwilling A), sodass die Elternzeit am Tag vor dem sechsten Geburtstag der Zwillinge endet.
Der Vater genauso.
Wichtig ist, dass Sie jedes Mal den Namen des jeweiligen Zwillings angeben, für den Sie EZ nehmen wollen.
2. Das EG von 14 Mo. können Sie frei verteilen. Er kann es auch ab Geburt nehmen.
DIe MOnate mit MG werden automatsich Ihnen angerechnet, praktisch haben Sie also 12 Mo., die Sie aufteilen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2022
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Natürlich geht das.
Lg
von
misses-cat
am 21.05.2022, 19:35
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Bei Zwillingen steht ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die kann der Gynäkologe verschreiben. Meist gibt es die für die ersten 4 Wochen nach der Geburt. Die Aufgabe kann der LV übernehmen. Frag unbedingt beim Gynäkologen nach, denn die Hilfe steht ihnen zu.
Wenn der KV als Haushaltshilfe von der KK aus tätig ist braucht er keine EZ zu nehmen und kein EG zu beantragen.
EZ stehen jedem Elternteil für jedes Kind 36 Monate zu. Die Zeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Achten Sie darauf, dass sie jeweils nur für ein Kind in EZ sind, denn wenn sie das nicht genau benennen laufen zwei EZ paralell. Das Gleiche sollten sie beim EG beachten. Dadurch kann jedes Elternteil 14 Monate Basis-EG beziehen. Z. B. KM für Kind A von 1.-12. Lebensmonat, für Kind B für den 13. und 14. Lebensmonat. KV nimmt für Kind B von 1.-12. Lebensmonat und für Kind A für 13. und 14. Lebensmonat. Der Haken an der Sache ist, dass wenn sie länger als 2 Jahre zu Hause bleiben möchten, sie mind. 2 Jahre am Stück für ein Kind nehmen müssen, was in diesem Fall nicht gegeben ist. Gegeben wäre das z. B. wenn für Kind A 1. bis 12. Lebensmonat Basis-EG genommen wird und für Kind B vom 13. bis 36. Lebensmonat EGplus. Während dem Bezug von EGplus kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden.
Die Partnerschafsbonusmonate können nur genommen werden wenn beide Elternteile durchgehend vier Monate am Stück 25-30 Wochenstunden arbeiten.
Daher kann der KV das nicht im 2. Lebensmonat nehmen, weil sie wegen Mutterschutz nicht arbeiten können.
Der KV kann Basis-EG nehmen für 2 Monate beziehen in den ersten 14. Lebensmonaten des Kindes. Er kann dies während der Zeit nehmen wo sie im Mutterschutz sind. Da er in der Zeit vermutlich nicht arbeitet wird es nicht angerechnet. Sollte er einer bezahlten Beschäftigung nachgehen wird das EG angerechnet und mindert sich.
Bedenken Sie, dass sie wegen der Zwillinge verschiedene Bonus bekommen. Z. B. bei NUK, Bobbycar und Weleda. Was auch Einlinge bekommen sind die Willkommenskoffer bei dm und rossmann.
von
Ani123
am 22.05.2022, 00:24
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Einige der Informationen von "Ani123" treffen leider nicht zu.
Haushaltshilfe: dafür reicht die Begründung "Zwillingsgeburt" nicht aus, sondern es müssen weitere Begründungen dazukommen wie Krankheit der Mutter (z.B. nach Kaiserschnitt), schwere Erschöpfung etc.
Ebenso ist das Konstrukt mit doppeltem Elterngeld nicht möglich, es gibt nur den Geschwisterzuschlag.
von
Andrea6
am 22.05.2022, 07:49
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Ich weiß nicht, wo Anni die Info her hat.
Aber so wie ich das verstanden habe, gibt es bei Zwillingen keinen doppelten Anspruch auf EG also 2x14 Monate. Man bekommt den Mehrlingszuschlag von 300€ pro Monat bzw 150€ bei Elterngeldplus.
von
Suomi
am 22.05.2022, 09:00
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Ani wurde schon mehrfach erklärt, dass es doppeltes Elterngeld für Zwillinge nicht gibt
Dann die Verwechslung Bonusmonate mit PARTNERmonate....
Mitglied inaktiv - 22.05.2022, 11:06
Antwort auf:
Partnermonate Elternzeit
Unabhängig voneinander habt ihr Anspruch auf je 36 Monate pro Kind, also insgesamt 6 Jahre. Deshalb ist es wichtig, Elternzeit zunächst für ein Kind mit Namen zu nehmen und dann für den anderen mit Namen.
Dein Partner kann gleichzeitig mit dir zuhause bleiben mit Elterngeld, dass nach seinem Verdienst berechnet wird. Dein Mutterschaftsgeld wird nur bei dir gegengerechnet. Du hast mind. 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz zzgl die Tage die die twins zu früh geboren wurden. Evtl gibt es nach neuer Regelung auch länger Elterngeld. Musst du Mal nachlesen bei www.elterngeld.de
Mitglied inaktiv - 22.05.2022, 11:23