Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit getrennt lebende Eltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit getrennt lebende Eltern

Mauhaus

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Hallo, ich werde Ende Oktober mein Kind bekommen. Nun ist es jedoch bei uns etwas kompliziert. Der Vater des Kindes wohnt nicht im Haushalt mit mir und dem Kind, aber im selben Wohnhaus (andere Wohnung). Wir haben mittlerweile kein partnerschaftliches, aber ein sehr freundschaftliches Verhältnis zueinander. Ich werde nach Geburt/ Mutterschutz Elternzeit beantragen und er möchte dies ebenfalls tun, so dass wir uns zunächst gemeinsam (bzw. abwechselnd) um das Kind kümmern können und dann eventuell einer, vor Ablauf der Elternzeit, auch wieder über die Teilzeitregelung arbeiten gehen kann. Elterngeld würde zunächst ich beantragen, da ich zur Zeit mehr verdiene. Er hat sich ein kleines Polster angespart. Ist dieser Plan rechtlich gesehen so machbar? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann nur Elternzeit nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Und ohne Eltern Zeit kein Elterngeld. Liebe Grüße NB


Mauhaus

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Wir hatten zunächst an 6-7 Monate gemeinsame Elternzeit gedacht. LG


Himbeere2008

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Elternzeit könnte er nur nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt.


Mauhaus

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Gibt es andere Möglichkeiten, wie der Vater des Kindes unterstützend da sein kann, ohne seinen Job zu gefährden? Eventuell Anfrage auf unbezahlten Urlaub? Da ich schon zwei größere Kinder habe, wäre ich natürlich sehr froh, wenn er sich Zeit nehmen könnte und mich mit dem Baby unterstützen könnte.


Mitglied inaktiv

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Er könnte sich bei dir melden und seine eigentliche Wohnung als Zweitwohnsitz. Zudem muss es ja wo auch einen andere Option geben wegen Wechselmodel. Das wäre etwas was ihr bei der Nähe und wenn ihr euch so gut versteht auf Elternebene echt ins Auge fassen solltet.


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