Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Ganztagsbetreuung bei getrennt lebenden Eltern: Elternzeit und Vollzeit

Frage: Anspruch Ganztagsbetreuung bei getrennt lebenden Eltern: Elternzeit und Vollzeit

Annemi

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Hallo, ich bin in Elternzeit mit Baby und verliere somit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für meine große Tochter, die noch zur Kita geht, aber demnächst zur Schule (dann also mit Hört) kommt. Der Vater meiner Tochter, mit dem ich mir die Betreuung teile (ca 60 ich/ 40 er) arbeitet aber Vollzeit. Das Amt hat mir leider nur einen Teilzeitanspruch bescheinigt, da ja in EZ bin. Der Vater kann aber doch nicht für meine Elternzeit bestraft werden. Er braucht definitiv einen Ganztagshortplatz, um seiner Arbeit nachgehen zu können. Gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch gemäß dem Bedarf. Und wenn der Vater eben Vollzeit arbeitet ist das der Maßstab für den Bedarf. Liebe Grüße NB


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