Mitglied inaktiv
In der Kita meines Sohnes (Rheinland-Pfalz) ist es üblich, dass Mütter, die nach der Geburt eines weiteren Kindes in Elternzeit sind, den Ganztagplatz für ihr älteres Kind abegeben müssen und nur noch einen Teilzeitplatz (ohne Mittagsbetreuung) erhalten. Ist dies rechtlich zulässig? Gibt es Mgl. dagegen Einspruch zu erheben? Da mein Mann häufig im Ausland arbeitet, bin ich mit den (bald) zwei Kindern häufig die ganze Woche alleine und frage mich, wie ich es schaffen soll, jeden Tag pünktlich um 12:00h an der KiTa zu stehen. Kann Es würde mir schon helfen, wenn unser Sohn z.B. 2 - 3 x pro Woche auch Mittags in der Kita bleiben kann. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie haben nur einen Anspruch auf einen Halbzeitplatz - auch zum SChutz der Mütter, die auf einen Ganztagesplatz angewiesen sind Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Da geht es Dir wie Millionen anderer Mütter. Unser Großer hat nun auch nur noch einen Teilzeitplatz, denn damit wird der Rechtsanspruch erfüllt. Am Anfang ist es sicherlich eine Umstellung gewesen, nun genießen wir alle. Und mal ehrlich ? Wieso sollen die Großen den ganzen Tag in der Kita hocken,wenn die Mama Zuhause ist ? Würdest Du nun auf einen Ganztagsplatz angewiesen sein wegen Arbeit und er ist mit einem Kind belegt, wo Du Mutter doch daheim ist, würdest Du sicherlich auch nicht lustig finden. Aber eine Umstellung ist es allemal, ich hab auch etwas gebraucht bis ich das so positiv sah wie jetzt.
Mitglied inaktiv
Meine grosse geht weiterhin in die ogata,auch wenn ich in ez bin,ich werde ja auch wieder arbeiten gehen und ob man dann wieder einen ganztagesplatz bekommt kann einem ja niemand versprechen,hier im kiga ist das auch kein problem.
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