Mitglied inaktiv
In der Kita meines Sohnes (Rheinland-Pfalz) ist es üblich, dass Mütter, die nach der Geburt eines weiteren Kindes in Elternzeit sind, den Ganztagplatz für ihr älteres Kind abegeben müssen und nur noch einen Teilzeitplatz (ohne Mittagsbetreuung) erhalten. Ist dies rechtlich zulässig? Gibt es Mgl. dagegen Einspruch zu erheben? Da mein Mann häufig im Ausland arbeitet, bin ich mit den (bald) zwei Kindern häufig die ganze Woche alleine und frage mich, wie ich es schaffen soll, jeden Tag pünktlich um 12:00h an der KiTa zu stehen. Kann Es würde mir schon helfen, wenn unser Sohn z.B. 2 - 3 x pro Woche auch Mittags in der Kita bleiben kann. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie haben nur einen Anspruch auf einen Halbzeitplatz - auch zum SChutz der Mütter, die auf einen Ganztagesplatz angewiesen sind Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Da geht es Dir wie Millionen anderer Mütter. Unser Großer hat nun auch nur noch einen Teilzeitplatz, denn damit wird der Rechtsanspruch erfüllt. Am Anfang ist es sicherlich eine Umstellung gewesen, nun genießen wir alle. Und mal ehrlich ? Wieso sollen die Großen den ganzen Tag in der Kita hocken,wenn die Mama Zuhause ist ? Würdest Du nun auf einen Ganztagsplatz angewiesen sein wegen Arbeit und er ist mit einem Kind belegt, wo Du Mutter doch daheim ist, würdest Du sicherlich auch nicht lustig finden. Aber eine Umstellung ist es allemal, ich hab auch etwas gebraucht bis ich das so positiv sah wie jetzt.
Mitglied inaktiv
Meine grosse geht weiterhin in die ogata,auch wenn ich in ez bin,ich werde ja auch wieder arbeiten gehen und ob man dann wieder einen ganztagesplatz bekommt kann einem ja niemand versprechen,hier im kiga ist das auch kein problem.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin in Elternzeit mit Baby und verliere somit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für meine große Tochter, die noch zur Kita geht, aber demnächst zur Schule (dann also mit Hört) kommt. Der Vater meiner Tochter, mit dem ich mir die Betreuung teile (ca 60 ich/ 40 er) arbeitet aber Vollzeit. Das Amt hat mir leider nur einen Teilzeitanspr ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren