Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verheiratet, leben getrennt, haben ein gemeinsames Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: verheiratet, leben getrennt, haben ein gemeinsames Kind

moscha

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Hallo, Also ich bin seit 3 Jahren mit meinem Ehemann verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. Nun ist es seit 3 Wochen so, dass wir nicht mehr zusammen wohnen bzw leben. Wir sind beide eingetragene Mieter im Mietvertrag für die Wohnung. Er wohnt aktuell bei seinen Eltern und ist auf der Suche nach einer Wohnung. Ich wohne mit unserem Kind in unserer Wohnung. Wir haben noch ein gemeinsames Konto wollen es aber nächste Woche auflösen bzw zwei Konten machen, so daß jeder von uns ein eigenes hat. Ich befinde mich noch in elternzeit und beziehe bis Juni 2022 noch elterngeld und dann werde ich nichtsmehr ausser Kindergeld und familiengeld bekommen, da ich drei Jahre erziehungsurlaub beantragt habe. Also nun zur meiner Frage: Was kann ich in meiner Situation beantragen und was steht mir zu? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn beide sich einig sind, kann ein Mieter den Miettvertrag alleine übernehmen (§ 1568a Abs. 3 BGB). 2. Primär Unterhalt (Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt) 3.Ansonsten evtl. ergänzende soz. Leistungen (Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, H IV). 4. Sie können auch die Ez vorzeitig beenden. Liebe Grüße NB


Pamo

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In erster Linie ist dein getrennt lebender Mann dir Betreuungsunterhalt und dem Kind Kindesunterhalt schuldig. Klär doch mit deinem Arbeitgeber, ob du deine Elternzeit verkürzen kannst und/oder Teilzeit (in Elternzeit) bei ihm oder woanders arbeiten kannst. Geh zu einer Familienberatungsstelle, um weitere Infos und Details zu erfragen.


Felica

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Du kannst deine EZ auch ohne Zustimmung des AG verkürzen, da Trennung ein Härtefall ist. Davon ab könntest du auch innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Ansprcuh auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt hast du ebenso. Und wenn das nicht ausreicht musst du prüfen lassen ob dir staatliche Unterstützung in Form von Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder sogar Hartz4 zustehen.


moscha

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An Nicole Bader Vielen Dank für Ihre Auskunft. Müssen wir unsere Steuerklasse dann auch ändern, auch wenn wir uns nicht scheiden lassen? Mfg


moscha

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Vielen Dank auch an die anderen antworten. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. Liebe Grüße


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