Ann-KathrinS
Guten Abend Frau Bader, wir erwarten nun bald das 1. Kind und das ausfüllen des Elterngeldantrags ist wohl für Menschen mit Mischeinkünften schwerer als gedacht. Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig. Mein Bemessungszeitraum daraus ist mir bewusst. Nun ist es aber so, dass ich, da ich Teil einer GbR bin automatisch Gewinneinkünfte (geringe) während des Bezugs der Mutterschaftsleistung habe. Ist das rechtens? Ich werde in diesem Zeitraum keineswegs arbeiten. Zudem ist mir nicht ganz klar inwieweit die Gewinneinkünfte in den einzelnen Lebensmonaten betrachtet werden oder auf die gesamte Elterngeldbezugszeit? Kennen Sie sich damit aus oder können mir sagen, wie und wo ich das rausfinden kann? Einen schönen Abend
Hallo, das ist kein Problem. In der selbstständigen Tätigkeit dürften Sie sogar arbeiten. die Gewinnseinkünfte spielen die wesentliche Rolle für den Ermittlungszeitraum, das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in dem sie weder Mutterschaftsgeld noch Elterngeld für ein vorheriges Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat bezogen haben. Dabei haben sie allerdings ein Wahlrecht. Liebe Grüße NB
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