Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?

marianamiteva

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Das Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt verstehe ich, aber was ist danach? Wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe darf ich danach zusätzlich auch auf Basis arbeiten? Herzlichen Dank im Voraus, MfG, MM


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen EG? MG bekommt man nur in den Schutzfristen. Ja, kann man, wird aber angerechnet Liebe Grüsse NB


SumSum076

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Nach dem Mutterschutz, der auch schon mal länger gehen kann als acht Wochen, gibts kein Mutterschaftsgeld mehr! Nach dem Mutterschutz gibts eigentlich das Elterngeld und da wird jeder Verdienst angerechnet. Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro. Gruß Sabine


marianamiteva

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Hallo Sabine, das Elterngeld meinte ich, habe aber Mutterschutzgeld geschrieben... Danke dir! Was genau bedeutet`Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro`? MfG, MM


SumSum076

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Bekommst du ca 1500 Euro Elterngeld und verdienst nebenher 400 Euro, dann reduziert sich (ganz, ganz grob) dein Elterngeld auf 1300 Euro. Bekommst du 400 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, dann reduziert sich dein Elterngeld auf 300 Euro (auch wenn mehr abgezogen werden müsste, wirds nicht weniger als 300 Euro) Bekommst du 300 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, wird gar nix abgezogen und du bekommst weiter 300 Euro Elterngeld. Gut ausrechnen kannst du dir das mit dem Elterngeldrechner. Gruß Sabine


marianamiteva

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danke dir:)


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