marianamiteva
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Das Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt verstehe ich, aber was ist danach? Wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe darf ich danach zusätzlich auch auf Basis arbeiten? Herzlichen Dank im Voraus, MfG, MM
Hallo, Sie meinen EG? MG bekommt man nur in den Schutzfristen. Ja, kann man, wird aber angerechnet Liebe Grüsse NB
SumSum076
Nach dem Mutterschutz, der auch schon mal länger gehen kann als acht Wochen, gibts kein Mutterschaftsgeld mehr! Nach dem Mutterschutz gibts eigentlich das Elterngeld und da wird jeder Verdienst angerechnet. Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro. Gruß Sabine
marianamiteva
Hallo Sabine, das Elterngeld meinte ich, habe aber Mutterschutzgeld geschrieben... Danke dir! Was genau bedeutet`Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro`? MfG, MM
SumSum076
Bekommst du ca 1500 Euro Elterngeld und verdienst nebenher 400 Euro, dann reduziert sich (ganz, ganz grob) dein Elterngeld auf 1300 Euro. Bekommst du 400 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, dann reduziert sich dein Elterngeld auf 300 Euro (auch wenn mehr abgezogen werden müsste, wirds nicht weniger als 300 Euro) Bekommst du 300 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, wird gar nix abgezogen und du bekommst weiter 300 Euro Elterngeld. Gut ausrechnen kannst du dir das mit dem Elterngeldrechner. Gruß Sabine
marianamiteva
danke dir:)
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Hallo Fr. Bader, Ich bin wieder Schwanger, meine Elternzeit endet am 15.06.2012 mit dem erstem Kind, dann müsste ich vom 16,06,2012 bis 4,07,2012 zwei wochen Arbeiten, bekomme ich dann mein Mutterschaftsgeld??? und wenn ich in den zwei wochen Krankgeschrieben bin, krieg ich trotzdem Mutterschaftsgeld???? Liebe Grüße Marina
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