Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage.
Das Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt verstehe ich, aber was ist danach? Wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe darf ich danach zusätzlich auch auf Basis arbeiten?
Herzlichen Dank im Voraus,
MfG,
MM
von
marianamiteva
am 25.12.2012, 14:09
Antwort auf:
Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?
Hallo,
Sie meinen EG? MG bekommt man nur in den Schutzfristen. Ja, kann man, wird aber angerechnet
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.12.2012
Antwort auf:
Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?
Nach dem Mutterschutz, der auch schon mal länger gehen kann als acht Wochen, gibts kein Mutterschaftsgeld mehr!
Nach dem Mutterschutz gibts eigentlich das Elterngeld und da wird jeder Verdienst angerechnet.
Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.12.2012, 15:54
Antwort auf:
Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?
Hallo Sabine,
das Elterngeld meinte ich, habe aber Mutterschutzgeld geschrieben... Danke dir!
Was genau bedeutet`Es gibt aber nicht weniger als den Mindestsatz von 300 Euro`?
MfG,
MM
von
marianamiteva
am 25.12.2012, 16:26
Antwort auf:
Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?
Bekommst du ca 1500 Euro Elterngeld und verdienst nebenher 400 Euro, dann reduziert sich (ganz, ganz grob) dein Elterngeld auf 1300 Euro.
Bekommst du 400 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, dann reduziert sich dein Elterngeld auf 300 Euro (auch wenn mehr abgezogen werden müsste, wirds nicht weniger als 300 Euro)
Bekommst du 300 Euro Elterngeld und verdienst 400 Euro, wird gar nix abgezogen und du bekommst weiter 300 Euro Elterngeld.
Gut ausrechnen kannst du dir das mit dem Elterngeldrechner.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.12.2012, 18:46
Antwort auf:
Darf ich auf 400€ Basis arbeiten wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe?
danke dir:)
von
marianamiteva
am 25.12.2012, 20:18