Yezi
Hallo Frau Bader, ich habe eine Teilzeitbeschäftigung da werde ich Mutterschaftsgeld erhalten und habe noch einen 400€ Job. Darf ich in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme trotzdem noch auf 400€ weiter arbeiten oder besteht da auch ein Beschäftigungsverbot, weil die 400€ kriegt man ja niergendwo ersetzt??? Vielen Dank
Hallo, die Zeit VOR der Geburt können Sie arbeiten Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Die 6 Wochen vorher sind freiwillig mit dem Mutterschutz. Die 8 Wochen nach Geburt ist das Arbeitsverbot Pflicht. Soviel mein Wissensstand.
Sonni74LS
Vor Geburt darfst Du, wenn Du das möchtest und kannst, weiterarbeiten. Nach Geburt hast Du ein Beschäftigungsverbot. § 3 MuSchG: (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. § 6 MuSchG: (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Yezi
Danke für die Antworten, aber ich meinte damit wenn ich von meiner festen Arbeitsstelle Mutterschaftsgeld bekomme, darf ich auf der anderen Seite parallel noch mein 2.Job weiter führen also noch arbeiten???
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