babyursu
Hallo Fr. Bader, Ich bin wieder Schwanger, meine Elternzeit endet am 15.06.2012 mit dem erstem Kind, dann müsste ich vom 16,06,2012 bis 4,07,2012 zwei wochen Arbeiten, bekomme ich dann mein Mutterschaftsgeld??? und wenn ich in den zwei wochen Krankgeschrieben bin, krieg ich trotzdem Mutterschaftsgeld???? Liebe Grüße Marina
Hallo, die Antwort lautet immer noch Ja. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, kann ich bis zum Geburtstermin arbeiten gehen und trotzdem die 210,- Euro erhalten ??? Bin familienverischert und auf 400 € Basis beschäftigt! Liebe Grüße
Hallo Fr. Bader, Ich bin wieder Schwanger, meine Elternzeit endet am 15.06.2012 mit dem erstem Kind, dann müsste ich vom 16,06,2012 bis 4,07,2012 zwei wochen Arbeiten, bekomme ich dann mein Mutterschaftsgeld??? Liebe Grüße Marina Ursu
Hallo Frau Bader, ich habe eine Teilzeitbeschäftigung da werde ich Mutterschaftsgeld erhalten und habe noch einen 400€ Job. Darf ich in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme trotzdem noch auf 400€ weiter arbeiten oder besteht da auch ein Beschäftigungsverbot, weil die 400€ kriegt man ja niergendwo ersetzt??? Vielen Dank
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Das Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt verstehe ich, aber was ist danach? Wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe darf ich danach zusätzlich auch auf Basis arbeiten? Herzlichen Dank im Voraus, MfG, MM
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde und die Geburt noch in die Elternzeit fällt kann ich ja meine Elternzeit kündigen und bekomme ja Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte. Wie verhält es sich denn wenn ich während der Elternzeit ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo Frau Bader, schonmal vielen Dank für Ihre Antwort🫶🏼 Mir geht es gesundheitlich ziemlich gut, da bin ich auch sehr dankbar drüber. Habe nur Gesäßschmerzen, die durch längeres Stehen (Arbeit) verursacht werden. Die Schmerzen können sehr unangenehm werden, sodass ich nichtmal mehr selbstständig aufstehen kann, da sich alles beim längeren ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit