cocotara
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde und die Geburt noch in die Elternzeit fällt kann ich ja meine Elternzeit kündigen und bekomme ja Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte. Wie verhält es sich denn wenn ich während der Elternzeit aber nun einige Stunden in der Woche gearbeitet hätte, würde sich das Mutterschaftsgeld dann aus diesem Lohn berechnen? Und wie würde sich das Elterngeld berechnen, auch auf diese paar Stunden in der Woche? Viele Grüße
Hallo, wenn der Vollzeitvertrag weiter besteht bekommen Sie auch nach diesem das Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du während der EZ das bisschen arbeiten auf die Zeit der Elternzeit beschränkt per Vertrag, kannst du die Elternzeit dann vor neuen Mutterschutz abbrechen für volles Mutterschaftsgeld vom AG und KK Elterngeld.. Maßgeblich sind die 12 Monate vor neuen Mutterschutz, Monate mit EG (bis 14. Lebensmonat vom Kind 1 werden ausgeklammert ebenso Monate mit Mutterschutzleistungen . das Geld was du Verdienst zählt natürlich mit.
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