Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld nach zwei wochen Arbeiten??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld nach zwei wochen Arbeiten??

babyursu

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, Ich bin wieder Schwanger, meine Elternzeit endet am 15.06.2012 mit dem erstem Kind, dann müsste ich vom 16,06,2012 bis 4,07,2012 zwei wochen Arbeiten, bekomme ich dann mein Mutterschaftsgeld??? Liebe Grüße Marina Ursu


CKEL0410

Beitrag melden

Ja bekommst du.ich meine sogar wenn es nur ein Tag wäre!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, kann ich bis zum Geburtstermin arbeiten gehen und trotzdem die 210,- Euro erhalten ??? Bin familienverischert und auf 400 € Basis beschäftigt! Liebe Grüße

Hallo Fr. Bader, Ich bin wieder Schwanger, meine Elternzeit endet am 15.06.2012 mit dem erstem Kind, dann müsste ich vom 16,06,2012 bis 4,07,2012 zwei wochen Arbeiten, bekomme ich dann mein Mutterschaftsgeld??? und wenn ich in den zwei wochen Krankgeschrieben bin, krieg ich trotzdem Mutterschaftsgeld???? Liebe Grüße Marina

Hallo Frau Bader, ich habe eine Teilzeitbeschäftigung da werde ich Mutterschaftsgeld erhalten und habe noch einen 400€ Job. Darf ich in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme trotzdem noch auf 400€ weiter arbeiten oder besteht da auch ein Beschäftigungsverbot, weil die 400€ kriegt man ja niergendwo ersetzt??? Vielen Dank

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Das Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt verstehe ich, aber was ist danach? Wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe darf ich danach zusätzlich auch auf Basis arbeiten? Herzlichen Dank im Voraus, MfG, MM

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde und die Geburt noch in die Elternzeit fällt kann ich ja meine Elternzeit kündigen und bekomme ja Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte. Wie verhält es sich denn wenn ich während der Elternzeit ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...