Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich Hausfrau sein?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich Hausfrau sein?

Wogloriawohnt

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Darf man Hausfrau sein? Wenn man zwei Kinder hat. Eins in den Kindergarten geht und eins unter drei Jahren ist und in die Kita geht. Und man alleinerziehend ist. Und Unterhalt bekommt. Man aber trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen ist. Darf man dann bis das Kind drei Jahre alt ist, zuhause Hausfrau sein? Oder muss man theoretisch arbeiten, da beide Kinder einen Betreuungsplatz haben? Darf man zuhause bleiben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf das Bundesland an. Z.B. in Berlin muss man ab dem ersten geburtstag wieder arbeiten, in anderen Bundeländern (zB hier in RLP) erst ab dem 3. Geb. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, jeder Mensch, der es sich aus eigener Kraft oder durch familiäre Unterstützung leisten kann, kann Hausfrau oder Hausmann sein, kann diesen Lebensentwurf für sich wählen und zu Hause bleiben. Wer aber auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss in der Regel ab dem 1. Geburtstag des jüngsten Kindes zumindest in Teilzeit arbeiten gehen. Das Geld der Unterstützung stammt ja aus Steuergeldern, deshalb hat der Staat als Vertretung der Allgemeinheit auch ein Interesse daran, dass unter diesen Umständen ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, um sich eben aus eigener Kraft zu finanzieren. Viele Grüße


Wogloriawohnt

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Aber ich habe irgendwo gehört, dass man dem Arbeitsmarkt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes nicht zur Verfügung stehen muss?


mamavonbaby

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Ja, das geht. Zum Arbeiten zwingen kann dich ja keiner. Und solange du ein Kind unter 3 hast kannst du sogar Betreuungsunterhalt von deinem Ex-bekommen (vorrausgesetzt dort ist was zu holen). Wenn dein Kind betreut ist, dann nutze die zeit doch um dich weiter zu bilden. (Abi an einem Kolleg zu machen, oder beginne ein Studium, (Bachelor...falls du das schon hast Master)... Dann könntest du hinterher auch mehr Geld verdienen.


Mamamaike

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Ich habe mich oben vertippt, das sollte eigentlich ab dem 3. Lebensjahr heißen... Entschuldigung für die Verwirrung. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man definitiv ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes sofort arbeiten, die Gerichte sind sich aber nicht einig, wie viele Stunden zumutbar sind.


la-floe

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ich als ebenfalls alleinerziehende, aber berufstätige Mutter finde das höchst ätzend, andere Mütter mitzufinanzieren, obwohl diese - zumindest teilweise - selber für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten. Aber es ist ja offenbar sehr angesagt TRansferleistungen in Anspruch zu nehmen anstatt Verantwortung .


Wogloriawohnt

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Diese Leistungen würde ich nicht ohne guten Grund in Anspruch nehmen. Sondern ich habe meine Gründe. Stichwort Gewaltschutz, traumatisiert, depressiv, Kita weit entfernt, keinen Führerschein, alleinerziehend... Man muss nicht voreilig urteilen und vor allem nicht VERurteilen!


la-floe

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ja, jetzt kommt wieder das Ding mit der Psyche, schon klar.


Succero

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Eure von Missgunst geprägten Falschaussagen haben in einem Rechtsforum nichts zu suchen. An die AP: in Sachsen geht das wohl auch. Ob auch während Betreuung aus staatlichen Mitteln weiss ich nicht genau. Ans Sozialamt oder soziale Stellen, die vom JA gefördert werden, wenden. Die sollten das wissen.


la-floe

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das hat doch mit Missgunst überhaupt nichts zu tun. Nur haben diese "her-mit-den-Transferleistungs-Schreiern" offensichtlich keine Ahnung davon, dass diese Transferleistungen von immer weniger Menschen finanziert werden und andereseit von immer mehr Menschen in Anspruch genommen werden.so nicht mehr allzu lange funktioniert Und die Nummer


Btby

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Mädel es werden immer mehr Transferleistungen beantragt weil das Leben teurer wird und viele Jobs beschissen bezahlt sind. Weißt du ich zahle lieber Steuern für Alleinerziehende als für die die sich ihre eh schon vollen Taschen voller machen. Leute wie du lassen sich verarschen und schimpfen auf ein sehr sehr kleines Problem im Sozialsystem und lassen sich vom großem Ganzen ablenken. Und glaube mir so toll ist es nicht alleinerziehend vom Staat abhängig zu sein


Fiona1406

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Ist ja schön und gut das du Alleinerziehend bist und arbeiten gehst. Dennoch hat sie ja nicht nach deiner Meinung gefragt sondern einfach nach einer Auskunft zur Rechtslage. Ich finde es ziemlich "ätzend" wenn Menschen wie du andere verurteilen ohne ihre Lage und ihre Hintergründe zu kennen. Und bei dem Kommentar "jaja wieder die psyche" habe ich jetzt schon ein gutes Bild von dir. Wir leben in nem scheiß Sozialstaat. Wenn es dir nicht passt dann zieh doch ins Ausland. Dann musst du nicht mehr für andere Steuern zahlen. Dieses rumgeheule über unser System geht mir nur noch auf den Sack. Hauptsache man ist sich selbst am nächsten und kann immer schön mit dem Finger auf andere zeigen. Achja, ich gehe auch Arbeiten und zahle gerne für alleinerziehende oder kranke Menschen meine Steuern. So ein Verhalten spiegelt einfach immer nur die eigene Unzufriedenheit


Neverland

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Und ich zahle lieber für jemanden der arbeitet und trotzdem nicht genügend Geld hat. Als für jemanden der meint faul mit dem Arsch daheim sitzen zu müssen. Da ist es mir egal ob Alleinerziehend Oder nicht. Alleinerziehend ist für.mich jei Freifahrtschein für Faulheit. Die Kinder sind in diesem Falle betreut. Sie könnte also stundenweise arbeiten. Und wenn das dann.nicvt reicht, da n steht ihr Aufstockung zu. Vollkommen zu recht. Krankheit sehe ich hier nicht, dann gäbe es andere Mittel und Wege die der Gesetzgeber bieten. Auch die Schiene zieht bei mir null. Ich hoffe von Herzen, die Berater sehen es genauso und packen die Userin in entsprechende Maßnahmen. Damit die Zeit genutzt wird.


Btby

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Ach bist du ihr Therapeut? Wer bist du Menschen eine psychische Erkrankung abzusprechen? Ich wiederhole es ist beschissenauf staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Ich kenne niemanden der Bock darauf hat. Eure soziale Hängematte ist nicht so bequem wie sie hier teilweise dargestellt wird. Aber dafür muss man vielleicht mal dringelegen haben und vom hohen Ross wenigstens mal hinabschauen. Wäre die Welt doch nur so einfach wie euer Denken


Neverland

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Auch nur annähernd mal auf die Idee gekommen, das ich auch mal in solch einer Situation gesteckt habe? Entweder sie ist arbeitsfähig, hat aber keinen Job, dann kann sie ALG1 beantragen oder wenn keinen Anspruch darauf. Oder sie ist nicht arbeitsfähig, dann kann sie je nach Schwere der Erkrankung und Voraussetzungen schauen wegen EU-Rente, Übergangsgeld, Krankengeld usw. Erst wenn das alles durch ist, kann man schauen wegen Bürgergeld. Aber direkt Bürgergeld und dann daheim bleiben - damit ist ihr null geholfen. Ein paar Sitzungen werden sie nicht aus der Sch... holen. Ich kenne übrigens durchaus Leute, die sich darauf ausruhen. Auf ihrer Krankheit und auf der sozialen Hängematte. Kennst du die nicht, warst du wohl noch nie in der Situation und solltest dann mal besser still sein.


Btby

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Wie unschwer aus meinen Texten heraus zu lesen war ich sehr wohl mal in der Situation und zwar alleine mit drei Kindern. War ziemlich unentspannt. Hier muss sich auch niemand nackig machen wie weit ihre psychischen Probleme gehen! Du bist weder ihr Therapeut noch ihr Sachbearbeiter


Neverland

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Nein. Hier nicht. Aber gegenüber dem Amt. Und wenn es eine medizinische Begründung gibt, wird der Therapeut diese sicherlich ausstellen.


Sternenschnuppe

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Das ist doch die Gretchenfrage. Ausgangsfrage war: Kinder sind betreut, kann ich trotzdem Bürgergeld bekommen oder muss ich arbeiten. Klare Antwort: Arbeiten! So ist die Rechtslage in vielen Bundesländern. Bürgergeld ist für unverschuldete Notlagen. Tolle Sache. Betreute Kinder und Hausfrau sein wollen zählt nicht dazu. Krankheit kam danach erst in einer Antwort. Gretchenfrage 2: Gibt es einen Arbeitgeber, wie lange geht da die Elternzeit? Anspruch auf ALG1? Wenn krank muss sie sich krankmelden, bekommt dann entweder Lohnersatz oder ALG1 und dann Krankengeld. Ist eine Versicherungsleistung. Ganz anderer Topf. Dann kann es ggf. aufstockend Wohngeld etc. geben. Ggf. ist auch der Vater der Kinder zu Unterhalt verpflichtet. Die Details ergeben den Topf und da gibt es eine Mitwirkungspflicht, inklusive nackig machen bei Amtsärzten und Ämtern.


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