Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich den Umgang als Mutter begleiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ich den Umgang als Mutter begleiten?

Ann-Marie

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Mein Sohn ist 22 Monate alt und hat nie mit dem Kindsvater zusammen gelebt. Ich habe das Alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich die ersten Monate überhaupt nicht um einen Umgang gekümmert. Irgendwann habe ich mich darum gekümmert und musste ihn ständig hinterher laufen. Ich habe den Umgang immer unterstützt und befürwortet. Mittlerweile sieht der Kindsvater den kleinen alle 14 Tage 1-2 Stunden in meinem Beisein. Mein Sohn ist sehr offen und freundlich und neugierig auf andere Menschen braucht aber gleichzeitig extrem viel Sicherheit von mir und immer wieder die Bestätigung dass alles gut ist. Er geht auch noch nicht in die Kita. Da das Vertrauen zum Kindsvater weder zu mir noch zu meinem Sohn gegeben ist möchte ich beim Umgang dabei sein um meinen Sohn darin unterstützen zu können ein gutes Verhältnis aufbauen zu können.. Der Vater hat mir schon in der Schwangerschaft gedroht dass er ein Wechselmodell beim Baby erzwingen will und auch danach immer wieder mit Gericht und Jugendamt gedroht. Um seinen Willen zu erzwingen in einzelnen Situationen. Trotzdem bin ich beim Umgang immer freundlich zu ihm. Und ermutige meinen Sohn mit ihm zu spielen. Ist die zeitliche Regelung und dass ich dabei bin rechtens? Oder wird er das verbieten können?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Umgang findet üblicherweise immer ohne Anwesenheit der Mutter statt. Das Kind kann sich sonst nicht richtig auf den Vater einlassen. Liebe Grüße NB


cube

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Denn der Sinn & Zweck soll ja eine Bindung zwischen Vater & Kind sein. Das funktioniert aber nicht, wenn die Mutter immer dabei ist. Also irgendwann wirst du eben nicht mehr dabei sein dürfen. Spätestens, wenn der Vater sich an das Jugendamt wendet, weil er keine Zeit alleine mit seinem Sohn von dir bekommt, wird eher eine neutrale Person als Begleitung eingesetzt. Auf Dauer wird es eher so ausgelegt werden können, dass du eine Bindung mit deinem Unwillen, die beiden auch mal alleine zu lassen, behinderst.


Annaleena

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Warum läuft man einen Vater, der kein Interesse hat, hinterher und beschwert sich dann wenn er den Umgang auch haben will. Alle 14 Tage 1 bis 2 Stunden ist viel zu wenig. Ich wuerde den Vater bitten, es so einzurichten, dass er ihn mehrmals pro Woche erst einmal in deinem Beisein besucht und nach einer gewissen Zeit muss er ihn auch mal alleine nehmen. Auf gar keinen Fall wuerde ich ihm das Kind hinterhertragen. Lass ihn doch vor Gericht ziehen, das sind doch leere Drohungen. Ein Vater, der sein Kind nur alle 2 Wochen für 1 bis 2 Stunden sehen will, hat doch überhaupt kein Interesse am Wechselmodell.


Ani123

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Gehen Sie zum JA und lassen sich beraten wie der Umgang am besten stattfinden kann. Vermutlich wird ihnen zu wöchentlichen Treffen á 2 Stunden geraten. Evtl. anfangs bei ihnen zu Hause oder an einem neutralen Ort mit ihnen. Immer immer in Hinblick darauf, dass der KV den Umgang letztlich alleine mit dem Kind wahrnimmt. Z. B. indem er das Kind bei ihnen abholt, mit zu sich nimmt oder Spielplatz, und zur abgemachten Zeit wieder bringt. Insofern er alleine den Umgang wahrnimmt wird die Zeit verlängert bis hin dazu, dass das Kind jedes 2. Wochenende beim KV ist und im besten Fall zusätzlich einmal für ein paar Stunden in der anderen Woche. 14-tägiges Umgangsrecht ist die Norm. Wenn der KV mehr möchte muss er das einfordern. Bis es zum Wechselmodell kommt dauert es in der Regel lange. Das sehe ich in ihrem Fall zurzeit gar nicht. Am besten lassen sie es über das JA laufen. So erhalten sie Unterstützung darin. Wenn sie Zweifel daran haben, dass der KV sich alleine um das Kind kümmern kann kann begleitender Umgang mit einer neutralen Person vom JA stattfinden. Das passiert in der Regel nicht von heute auf morgen sondern indem das Kind die Person vorher kennenlernt und das im Beisein von ihnen. Ich finde es toll, dass sie den Umgang fördern wollen, wobei hinterrennen der falsche Weg ist. Entweder der KV möchte Umgang mit dem Kind und fordert den selber ein oder er will es nicht. Es ist schade für das Kind wenn er nicht stattfindet, aber bringt nichts, wenn der KV das gar nicht will. Es kann nur eine Bindung aufgebaut werden wenn der KV das will. Was im 1. Jahr passiert ist ist unrelevant, außer es wäre eine Gefährdung für das Kind (z. B. Gewalt an Kind, Drogen, Alkohol). Das lese ich nicht. Desinteresse am Kind ist egal. Wenn der KV jetzt den Umgang möchte darf er ihn wahrnehmen. Holen Sie sich Unterstützung dabei. U. a. um zu zeigen, dass sie den Umgang fördern, zeitgleich auch um nachweisen zu können, wenn der KV den nicht wahrnimmt.


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