Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?

Ich habe folgende Situation: Ich habe zum 26.09.2023 meinen Arbeitsvertrag zum Ende der dreijährigen Elternzeit gekündigt. Parallel gehe ich noch einem Minijob nach, von dem mein Arbeitgeber aber weiß. Nun bin ich natürlich dabei Bewerbungen zu schreiben um nahtlos in einen neuen Job überzugehen. Darf ich beispielsweise trotz laufender Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (sozialversicherungspflichtig) zum 01.08. bei einem neuen, ebenfalls sozialversicherungspflichtigen Arbeitgeber einen neuen Vertrag unterschreiben?

von beytim86 am 09.06.2023, 20:30



Antwort auf: Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?

Hallo, eigentlich nicht, da Sie ja zu diesem Zeitpunkt noch einen Arbeitgeber haben. Tatsächlich aber wird es den alten Arbeitgeber nicht interessieren, da er sowieso nicht mit Ihnen rechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023



Antwort auf: Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?

Dies geht nur, wenn dein "noch" Arbeitgeber zustimmt oder wenn du zum 31.7. kündigst oder einen Aufhebungsvertrag schließt.

von chrissicat am 09.06.2023, 20:40



Antwort auf: Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?

Du kannst nicht 2 VZ-Jobs parallel haben bzw. über 48 Std wöchentlich kommen. Demnach müsstest du innerhalb der EZ zum 32.7. kündigen, womit dann auch die EZ beendet ist.

von suityourself am 09.06.2023, 22:59



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