cadillaclady
Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen bezüglich meiner Fragen zur Verlängerung meiner Elternzeit. Ich habe zunächst nur 1 Jahr Elternzeit beantragt und für dieses Zeitraum mein Elterngeld bezogen (Elternzeit endet im Januar 2020). Nun habe ich fristgerecht meine Elternzeit um 8 Monate verlängert (da ich keinen Betreuungsplatz für mein Kind gefunden habe und mich dann entschlossen habe ihn auch noch nicht so früh in Fremdbetreuung geben zu wollen). Für die kommenden 8 Monate erhalte ich ja nun kein Elterngeld mehr, daher möchte ich einen 450 - Euro / Minijob annehmen (von irgendetwas muss man ja leben). Jetzt ist überall von "Abzügen" die Rede, wenn man in der Elternzeit mehr als 300 Euro verdient... muss ich dann Geld an die Elterngeldstelle zurückzahlen (ich bekomme von dort ja ab Januar keine Bezüge mehr)oder wie verhält sich das? Was muss ich beachten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung 2. Sie bekommen doch kein EG mehr - also wird auch nichts gekürzt. Liebe Grüße NB
Dojii
Solange du dich taggenau daran hältst, also erst mit Endes des Elterngeldes deine Tätigkeit beginnst, gibt es keine Abzüge. Du darfst während einer Elternzeit (ohne Elterngeld) bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, unabhängig davon, was du verdienst. Willst du allerdings bei einem anderen Arbeitgeber den Nebenjob antreten brauchst du dafür die Erlaubnis des Arbeitgebers, bei dem du aktuell in Elternzeit bist.
cube
Neben der Info, die du schon bekommen hast: dein AG hat der EZ aber auch zugestimmt, oder? In EZ kannst du TZ bei deinem AG beantragen oder er muss einer Arbeit bei einem anderen AG zustimmen. Du kannst nicht einfach so irgendwo anders arbeiten.
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