Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich Elternzeit von zwei Jahre um genau 63 Tage verlängern?

Frage: Darf ich Elternzeit von zwei Jahre um genau 63 Tage verlängern?

Dilaya

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Hallo liebes Team, nochmal melde ich mich. Mein Kind geboren am 13.05.2020. Meine Elternzeit endet nach zwei Jahren am 12.05.2022. Ich würde gerne meine Elternzeit verlängern und zwar nur so lange bis mein Mutterschutz beginnt, denn ich bin schwanger. Am 15.07.2022 beginnt mein Mutterschutz. Meine Frage ist darf ich in einem Schreiben an meinem Arbeitgeber mitteilen 1.Das ich Meine elternzeit um genau 63 Tage verlängern will bis also Mutterschutz beginnt 2. Mitteilen Das ich Schwanger bin 3. Gleichzeitig zum 14.7.2022 für Mutterschutz die Elternzeit wieder kündige Darf ich alles in einem Schreiben mit einbringen? Oder sollte ich lieber erst nur die Verlängerung der Elternzeit um 63 Tage grundlos verlängern? Und zum späteren Zeitpunkt für den Mutterschutz wieder die Elternzeit kündigen. Und somit erst dann von der zweiten Schwangerschaft bekannt gebe ? Kommt mir komisch vor so lange dem Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft mit zuteilen. Und wissen sie an wem ich mich wenden kann um heraus zu finden wer hier das Mutterschaftsgeld bezahlt ? Ich habe ja die zwei Jahre in Elternzeit nicht gearbeitet und werde es bis zum zweiten Kind auch nicht. Ich danke Ihnen sehr Lg


mellomania

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alles gut. du verlängerst di elternzeit bis einen tag vor dem neuen mutterschutz mit attest vom arzt. der AG hat bei der verlängerung kein mispracherecht. mutterschuaftsgeld erhälst du ganz normal wie vor der ersten elternzeit auch. die 13 euro von der kk musst du wieder separat beantragen dort. ich würde mit dem AG aber vorher schon kontakt aufnehmen, damit er das weiß. das ganze kannst du auch jetzt alles schon machen.


Dilaya

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Vielen Dank. Aber warum einen Attest vom Arzt?


mellomania

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wenn der AG verlangt, dass die Schwangerschaft mitgeteilt wird durch Attest, dann musst du das eben vorlegen. Auf diesem steht der mutmaßliche ET und bestenfalls der Beginn des Mutterschutzes. oder der letzte Arbeitstag. Wenn der AG das verlangt, muss er die Kosten für das Attest tragen. du kannst die Gebürh also zurückverlangen. ob man das tut, ist jedem selber überlassen. Der AG gibt vor, wie ihm eine Schwangerschaft mitgeteilt werden muss. Irgend einen Nachweis braucht er ja. Mutterpass ist aber tabu, den darf außer dir niemand einesehen und schon gar nicht kopieren. selbst wenn da der ET drinsteht.


Mitglied inaktiv

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Die Schwangerschaft musst du doch sowieso nachweisen, wenn du dann das Mutterschaftsgeld haben möchte.


Dilaya

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Ja klar jetzt versteh ich was mit Attest gemeint ist, hab es komplett anders Verstanden gehabt. Super danke für die Antworten.


mellomania

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Gerne:-)


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