MaBeKa
Hallo Frau Bader, Ich bereite gerade den Elterngeldantrag vor. Mein Kind wird im Juni 2021 geboren. Ich arbeite Vollzeit in nichtselbstständiger Arbeit. Mit dieser Arbeit würde ich bereits den Höchstsatz an Elterngeld erhalten. Vom 1.6.2020 bis 31.12.2020 führte ich zusätzlich ein Nebengewerbe, das aber aufgrund einiger Anschaffungen und der kurzen Dauer nicht wirklich Gewinn machte. Zum 31.12.2020 habe ich dieses wieder abgemeldet und NICHT vor es in der Elternzeit wieder anzumelden. Nun ist die Frage, muss ich das Gewerbe beim Elterngeldantrag mit angeben oder reicht es, wenn ich die nichtselbstständige Arbeit angebe? Durch das Gewerbe würde sich ja auch der Berechnungszeitraum ändern und ich müsste den Steuerbescheid nachreichen, der mir noch gar nicht vorliegt? Vielen Dank schonmal!
Hallo, da Sie in den letzten 12 Mo. vor der Geburt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatten, muss das auch angegeben werden. es führt zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Entscheidend ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, musst du. Da sich wie gesagt der Bemessungszeitraum durch das Gewerbe ändert, könnte es Auswirkungen auf dein Elterngeld haben. Dass es bei dir keine hat, ist eben nur Zufall. Du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben im Antrag zu machen (du unterschreibst ja auch, dass alles stimmt was du angibst). Machst du bewusst falsche Angaben riskierst du, dass dein Antrag eventuell nicht bewilligt wird.
MaBeKa
Mir ging es explizit darum, weil das Gewerbe ja bereits wieder abgemeldet ist, nicht mehr neu angemeldet wird und eh keine Gewinne hervorgebracht hat. Dachte damit könnte man es ggf weglassen.
Dojii
Nein, leider nicht. Im Antrag wird tatsächlich explizit abgefragt ob du ein Gewerbe im Jahr der Geburt (2021) oder im Jahr vor der Geburt (2020) hattest. Hier müsstest du dann eben wahrheitsgemäß ja ankreuzen. ^^
MaBeKa
Die Frage hab ich tatsächlich gar nicht gesehen. Muss ich nochmal schauen. Ich hatte nur die Möglichkeit alle Tätigkeiten anzugeben. Vielen Dank, ich schaue nochmal.
Dojii
Ich kann jetzt natürlich nur für den Antrag NRW sprechen, da wird es unter Punkt 13A abgefragt. Aber da das Gesetz die Frage durch den § 2b Abs. 3 BEEG vorsieht, müsste sie eigentlich in den Anträgen aller Bundesländer vorkommen bzw. zumindest in den Erläuterungen zum Antrag erklärt werden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe neben meinem Angestelltenverhältnis ein kleines Nebengewerbe weil ich Hobbykünstlerin bin und in einem Online-Shop meine Artikel anbiete und damit auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte. Die Einkünfte sind sehr gering weil ich zeitlich eingebunden bin und das Nebengewerbe auch nur so nebenbei läuft. Muss ich ...
Hallo, eine sehr entscheidene Frage beschäftigt mich, bei meiner Kinderplanung...Finanzen etc. Ich bin ab August Vollzeit angestellt und betreibe dann ein Nebengewerbe (welches derzeit noch mein Hauptgewerbe ist ) , welches aber leider keine Gewinne abwirft, ich dieses aber nicht aufgeben möchte ! Durch meine neue Festanstellung (Beginn August)h ...
Hallo, ich sitze gerade am EG Antrag und nur ich werden EG beantragen. Muss mein Partner dennoch die Erklärung zum Einkommen (Elternteil 2) ausfüllen oder können wir das weglassen? Wir leben in Brandenburg falls das wichtig ist. Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n ...
Hallo, meine Frau und ich werden demnächst Elterngeld beantragen, was isr sinnvoller das wir beide getrennt einen Antrag stellen, damit wir auch unseren Elterngeld passend auf das Konto gezahlt bekommen oder besser zusammen einen Antrag stellen und den Anteil des anderen separat auf das Konto überweisen? Vielen Dank im Voraus
Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwor ...
Mein erstes Kind erhält monatlich Unterhalt von ihrem Vater. Nun fülle ich den Elterngeldantrag fr mein 2. Kind aus und weiß nicht, ob die Unterhaltszahlung für mein erstes, als Einkommen zählt und eingetragen werden muss ? Lieben Dank im Vorraus
Guten Tag! Mein Sohn ist am 13.10.2023 geboren. Aufgrund von Umzug und familiären Problemen haben wir noch keinen Elterngeldantrag gestellt! Bis wann müssen wir ihn einreichen? 12.01. oder 12.02? Ich habe 2 Verschiedene Aussagen erhalten! Vielen Dank für die Rückmeldung!
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Guten Tag, ich bin hauptberuflich PolizeiBeamtin und habe ein Kleingewerbe als Fotografin. Wenn ich aufgrund einer Schwangerschaft von meiner FA ins BV geschrieben werde, darf ich dann trotzdem weiterhin das Nebengewerbe als Fotografin ausführen? Muss meine FA darüber explizit was in das BV rein schreiben?
Die letzten 10 Beiträge
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?