zeitungsjule
Guten Tag Frau Bader, Ich habe da gleich mehrere Fragen. Meine Tochter ist 7 Monate alt und ich habe für 18 Monate Elternzeit genommen. Im November Dezember möchte ich gerne Samstags wieder an meine Arbeitsstelle zurück kehren. Es würde dann so für ca. 5-8 h an einem Samstag sein. Also monatlich für ca. 20 - 32 h. Um nicht gar zu lang draußen zu sein. Da ich wenn meine Elternzeit nächstes Jahr im August dann zwei Jahre zu hause wäre. Meine Fragen : 1. Wie viel darf ich dazu verdienen ohne das es auf mein Elterngeld angerechnet wird? 2. Welchen Stundenlohn würde ich bekommen? Meinen alten oder bekomm ich einen neuen Vertrag ? ( 400 € Basis ) 3. Welche Rechte bzw. Pflichte habe ich dann? Dankeschön im vor raus!!! MFG Julia
Hallo, 1. Alles über den 300 € wird angerechnet 2. Aller Durschnitt 3. ?? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Innerhalb der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn Du 18 Monate beantragt hast, frage ich mich allerdings wie du auf 2 Jahre kommst? Für die Elternzeit selbst ist die Verdiensthöhe egal, da darfst du soviel verdienen wie du möchtest, lediglich die 30 Std die Woche dürfen nicht überschritten werden. Allerdings mußt du IMO auch eine Mindeststundenzahl die Woche erreichen, ausser dem AG ist das egal. Da würde ich also nachfragen. Für das Elterngeld dagegen gilt im ersten jahr, das jeder cent den Du verdienst, angerechnet wird. 300 € sind allerdings der Mindestsatz, weniger als das bekommst du also auf keinen Fall. Grob gerechnet kannst du etwa davon ausgehen, das du 33% des Verdienstes behalten darfst. Wegen Stundenlohn, tja, regulär mußt du den gleichen bekommen wie auch vor der Elternzeit. Hast du also vorher 10 € die Stunde bekommen, sethen dir in der Elternzeit auch 10 € die Stunde zu, dann aber eben runtergerechnet auf die Stundenanzahl welche du dann. Macht du also statt wie vorher 40 Std die Woche dann nur 10 Std die Woche, bekommst du 10 Std * 10 € die Woche bezahlt. Ausser du machst einen seperaten 450 € - Vertrag aus, machen halt recht viele - warum auch immer. ich selbst zB habe die gleichen bedingungen wie vor der geburt, nur das ich eben jetzt in der Elternzeit nur 25-30 Std die Woche bei 5 Tage (statt 6 Tage) arbeite. Und genieße eben den vollen Kündigungsschutz bis Ende der Elternzeit. Da ich mich für 2 Jahre, mit Option auf das 3te Jahr direkt festgelegt habe, schöpfe ich auch die vollen 3 Jahre Elternzeit aus.
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