Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenberuft und Beschäftigungsverbot

Frage: Nebenberuft und Beschäftigungsverbot

Yvonne840

Beitrag melden

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin in der 15 SSW schwanger und arbeite als Mediengestalter in einer Druckerei. Da sich alles auf kleinsten Raum befindet und die Räumlichkeiten nicht geschlossen sind, kann ich den Dämpfen und Geräuschen nicht aus den Weg gehen. Mein FA wird mir deshalb auch ein BV ausstellen. Meine AG wird für mich so schnell keinen Ersatz finden. Nun meine Frage: Darf ich von zu Hause aus freiberuflich meinen Chef unterstützen? Das heißt darf ich (mit Einverständnis vom AG) von zu Hause aus auf Minijobbasis (max 400 Eur.) für den Chef arbeiten (Entwürfe machen...etc) Ich wäre somit den Chemikalien nicht mehr ausgesetzt und mein Chef wäre auch einverstanden. Nur wie sieht das rechtlich aus. Kann die Krankenkasse dagegen Einwände haben? Oder wäre es sinnvoll Nebengewerbe anzumelden und auf Provisionsbasis zu arbeiten? Vielen Dank für eine schnelle Antwort :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das halte ich nicht für zulässig. Ihr Chef kann Ihnen gestatten, von zuhause aus zu arbeiten innerhalb des BV. Aber hierüber einen eigenen Vertrag zu machen und von der Krankenkasse das gesamte Geld im BV zu bekommen kann nicht zulässig sein. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn man bei demselben Arbeitgeber ein BV hat und dann doch anders für ihn arbeitet, dann geht das rechtlich nicht. Die Hausarbeit kann aber Teil der normalen Arbeit sein - aber dann halt nur ohne BV oder nur Teil - BV. Minijob geht nicht.


Yvonne840

Beitrag melden

Ich darf folglich auch nicht als nebenbei freiberuflich meine Dienstleistung in Rechnung stellen bzw pro Vision "verlangen"?


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Das wäre ja schon irgendwie schick: Man bekommt ein BV - also das volle Gehalt von der KK - macht aber nebenbei noch einen neuen Arbeitsvertrag mit dem alten Chef und den alten Aufgaben (die man ja eigentlich nicht machen kann - sonst gäbe es ja kein BV) und erhöht so elegant das Einkommen während der Schwangerschaft. Ich will doch hoffen, daß die KK da Einwände hat! Wenn der Arbeitsplatz für die Schwangerschaft nicht geeignet ist, ist der AG für das BV "zuständig". Und er kann Dich stattdessen so beschäftigen, daß die Gefahren minimiert werden - zum Beispiel im Home Office. Dann würde die KK den Lohn ersetzen, der wegfällt, den Rest zahlt der AG wie gehabt. Die Aufteilung klärt der AG mit der KK.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso eigentlich so kompliziert? Dein Arzt stellt das BV nicht aus, darf er eh nicht. Weil Dein Job ja das eigentliche Problem ist. Und damit ist eh dein AG am Zuge. Dein AG gibt dir dann ein teil-BV von zB täglich 4 Std. Und die restlichen 4 Std laufen als Heimarbeit von daheim aus - fern jeglicher Dämpfe. Müsste IMO gehen, ich würde da dann halt sicherheitshalber bei der Krankenkasse vorher anfragen. Dein AG zahlt "seinen" Anteil - eben den Teil den Du daheim machst, die Differenz zahlt die Krankenkasse im Zuge des BV. So kommst du am Ende auf den gleichen Lohn.


Yvonne840

Beitrag melden

Ich darf also die dienstleistung jeden anbieten nur nicht dem Chef 😊bisher war es so dass ich mit dem nebenGewerbe Aufträge beschafft haben und dann eine Provision bekam. Darf ich dies jetzt auch nicht mehr weil ja die Flyer oder WerbeMittel in der Firma gedruckt werden die mir das bv ausgestellt hat?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...