Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich bin in der 15 SSW schwanger und arbeite als Mediengestalter in einer Druckerei. Da sich alles auf kleinsten Raum befindet und die Räumlichkeiten nicht geschlossen sind, kann ich den Dämpfen und Geräuschen nicht aus den Weg gehen. Mein FA wird mir deshalb auch ein BV ausstellen. Meine AG wird für mich so schnell keinen Ersatz finden.
Nun meine Frage: Darf ich von zu Hause aus freiberuflich meinen Chef unterstützen? Das heißt darf ich (mit Einverständnis vom AG) von zu Hause aus auf Minijobbasis (max 400 Eur.) für den Chef arbeiten (Entwürfe machen...etc)
Ich wäre somit den Chemikalien nicht mehr ausgesetzt und mein Chef wäre auch einverstanden.
Nur wie sieht das rechtlich aus. Kann die Krankenkasse dagegen Einwände haben? Oder wäre es sinnvoll Nebengewerbe anzumelden und auf Provisionsbasis zu arbeiten?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort :-)
von
Yvonne840
am 01.02.2016, 14:50
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Hallo,
das halte ich nicht für zulässig.
Ihr Chef kann Ihnen gestatten, von zuhause aus zu arbeiten innerhalb des BV. Aber hierüber einen eigenen Vertrag zu machen und von der Krankenkasse das gesamte Geld im BV zu bekommen kann nicht zulässig sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2016
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn man bei demselben Arbeitgeber ein BV hat und dann doch anders für ihn arbeitet, dann geht das rechtlich nicht.
Die Hausarbeit kann aber Teil der normalen Arbeit sein - aber dann halt nur ohne BV oder nur Teil - BV.
Minijob geht nicht.
Mitglied inaktiv - 02.02.2016, 14:25
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Ich darf folglich auch nicht als nebenbei freiberuflich meine Dienstleistung in Rechnung stellen bzw pro Vision "verlangen"?
von
Yvonne840
am 02.02.2016, 14:54
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Das wäre ja schon irgendwie schick: Man bekommt ein BV - also das volle Gehalt von der KK - macht aber nebenbei noch einen neuen Arbeitsvertrag mit dem alten Chef und den alten Aufgaben (die man ja eigentlich nicht machen kann - sonst gäbe es ja kein BV) und erhöht so elegant das Einkommen während der Schwangerschaft. Ich will doch hoffen, daß die KK da Einwände hat!
Wenn der Arbeitsplatz für die Schwangerschaft nicht geeignet ist, ist der AG für das BV "zuständig". Und er kann Dich stattdessen so beschäftigen, daß die Gefahren minimiert werden - zum Beispiel im Home Office. Dann würde die KK den Lohn ersetzen, der wegfällt, den Rest zahlt der AG wie gehabt. Die Aufteilung klärt der AG mit der KK.
von
Strudelteigteilchen
am 02.02.2016, 15:03
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Wieso eigentlich so kompliziert?
Dein Arzt stellt das BV nicht aus, darf er eh nicht. Weil Dein Job ja das eigentliche Problem ist. Und damit ist eh dein AG am Zuge.
Dein AG gibt dir dann ein teil-BV von zB täglich 4 Std. Und die restlichen 4 Std laufen als Heimarbeit von daheim aus - fern jeglicher Dämpfe. Müsste IMO gehen, ich würde da dann halt sicherheitshalber bei der Krankenkasse vorher anfragen. Dein AG zahlt "seinen" Anteil - eben den Teil den Du daheim machst, die Differenz zahlt die Krankenkasse im Zuge des BV. So kommst du am Ende auf den gleichen Lohn.
Mitglied inaktiv - 02.02.2016, 16:30
Antwort auf:
Nebenberuft und Beschäftigungsverbot
Ich darf also die dienstleistung jeden anbieten nur nicht dem Chef 😊bisher war es so dass ich mit dem nebenGewerbe Aufträge beschafft haben und dann eine Provision bekam. Darf ich dies jetzt auch nicht mehr weil ja die Flyer oder WerbeMittel in der Firma gedruckt werden die mir das bv ausgestellt hat?
von
Yvonne840
am 02.02.2016, 17:26