Mitglied inaktiv
hallo fr.bader erst mal möchten wir ihnen sagen,das es mehr menschen wie sie geben müsste, unsere frage:meine lebensgefährtin befindet sich noch im trennungsjahr,bekommt jetzt ein kind von mir.wie ist die gesetzliche regelung bet.des fam.namens.weder ju.amt noch pro.fam.konnte uns genaue auskunft geben
Lieber Udo, das kommt drauf an: ist das Kind noch in der Ehe gezeugt? Dann gilt es als ehelich un. trägt den Familiennamen der Eheleute. Es muß dann die Vaterschaft angefochten werden. N. Bader
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