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Liebe Frau Bader, ich bin nun seit fast 2,5 Jahren verheiratet. Bei der Hochzeit entschieden wir uns damals für den Nachnamen meines Mannes als Ehenamen. Wir haben auch eine Tochter die seinen Namen trägt, was auch so bleiben soll. Aus persönlichen Gründen trage ich mich mit dem Gedanken meinen Nachnamen ändern zu lassen. Ich würde gerne meinen Geburtsnamen anhängen lassen. Könnten sie mir vielleicht darüber Auskunft geben, ob dies noch möglich ist, an wen ich mich wenden muß und ob diese Änderung kostenpflichtig ist? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Nene
Liebe Nene, die Änderung nimmt das Standesamt vor u. sie ist kostenpflichtig. Ich meine, die Änderung ist bis zu zwei Jahren nach der Eheschließung möglich- aber fragen Sie doch mal beim Standesamt nach! N. Bader
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