Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachzahlungen auf Berchnung der Kitakosten-Übernahme anrechenbar?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachzahlungen auf Berchnung der Kitakosten-Übernahme anrechenbar?

dadgmph

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Sehr geehrte Frau Bader, da ich Studentin bin und auch mein Partner bis Oktober 2012 noch als Student verzeichnet ist, wurden bisher die Kitakosten für unseren Sohn übernommen. Dass sich das ab Oktober 2012 ändern wird, da mein Partner eine Stelle bei der Bundeswehr antritt und etwa 1700 Euro Netto verdienen wird, erscheint mir logisch. Jetzt wurden allerdings die Zahlungen für die Kostenübernahme schon zum September eingestellt und zwar mit der Begründung, dass ich im Juni Nachzahlungen von meinem Nebenjob in Höhe von ca 1500 Euro und Ende August Bafögnachzahlungen von 1500 Euro bekommen habe. Die Nachzahlungen meines Nebenjobs sind allerdings Gehälter von 2 Messen, die im Februar 2012 stattgefunden haben bzw. einer, die im Mai war. Bis ich diese Zahlungen hatte, musste ich quasi mit weniger Geld im Monat auskommen. Das Gleiche gilt fürs Bafög. Die Bearbeitung meines Antrages hat 3 Monate in Anspruch genommen, sodass ich von Juni bis September gar keine Einnahmen hatte, da ichweder Bafög noch Einkünfte aus meinem Nebenjob (Promotion und Messehostess) hatte (da ich schwanger bin, kann ich meiner Nebentätigkeit momentan nicht nachgehen). Die 3000 Euro sind also eigentlich auf einen Zeitraum von 8 Monaten zu sehen, in denen ich mit weniger Geld aúskommen musste und in denen die Ziffer auf unserem Konto logischerweise auch kontinuierlich abgenommen hat. Ist das denn aber überhaupt rechtens, Nachzahlungen auf die Berechnung der Kostenübernahme in diesem Maße eingehen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße A. Glodde


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da üblicher Weise bei staatlichen Leistungen das Zufluss-Prinzip gilt, ist entscheidend, wann Sie wie viel tatsächlich erhalten haben. Liebe Grüße, NB


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