Frage:
Übernahme Hortkosten
Guten Tag Frau Bader,
muss ich die Hortkosten für die Tage übernehmen, die der Vater benötigt?
Mein Sohn ist jeden 2. Freitag bei seinem Vater und dieser möchte nun, dass ich für diesen Tag den Hort buche und ihn auch zahle.
Er habe sich wohl informiert, dass Hortkosten mit Unterhalt abgegolten sind.
Vielen Dank vorab!
Freundliche Grüße
von
Alexis86
am 25.09.2023, 08:57
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, kann man bei Ihnen taggenau den Hort buchen und bezahlen (sehr praktisch).
An den besagten Freitagen würden die Kinder eigentlich nicht gehen, er kann sie aber erst später abholen und deshalb sollen sie da geparkt werden?
Können sie nicht zu Ihnen nach Hause kommen, da Sie den Hort nicht bräuchten, können Sie die Kinder doch bis zur Abholung betreuen?
Ansonsten kommt es darauf an, was zur Uhrzeit der Übergabe geregelt ist. Wenn die Hortzeiten in seine Betreuungszeiten fallen, muss er es bezahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2023
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs.
von
Pamo
am 25.09.2023, 11:53
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Das betrifft doch aber nicht Hortkosten?
Fahrtkosten ja - aber Betreuungskosten (KiGa etc) sind doch mit Unterhalt und hälftigem Kindergeld (fließt ja in Unterhaltsberechnung mit ein) abgegolten.
von
suityourself
am 25.09.2023, 12:01
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Ja, so kenne ich das auch.
Sieh es mal so: du benötigst den Hort ja auch, um zB arbeiten gehen zu können und buchst ihn deswegen.
Warum sollte das beim Vater dann etwas sein, was er eigentlich gar nicht benötigt und deswegen bitte selbst zahlen soll?
von
suityourself
am 25.09.2023, 12:04
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Ich hab es so verstanden, dass sie den Hort nicht braucht und deswegen nicht gebucht hat.
Er will jedoch, dass sein Kind am Umgangstag in den Hort geht und dass sie es für ihn bucht und bezahlt.
Das muss sie genauso wenig wie ihm Lebensmittel für den Umgangstag mitgeben oder das Kind zu ihm bringen oder von ihm abholen.
von
Pamo
am 25.09.2023, 12:12
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Grundsätzlich sind Betreuungskosten nicht in den Unterhaltszahlungen mit inbegriffen, sondern sind ggf Mehrbedarf, heißt, der Unterhaltspflichtige muss sich zusätzlich zum UH an den Betreuungskosten beteiligen.
Mehrbedarf sind Betreuungskosten aber nur dann, wenn sie einen pädagogischen Hintergrund haben, in der Regel bis zum Schuleintritt ( KiTa, etc)
Ein Hort hat i.d.R. keinen pädagogischen "Wert",
sondern ist dazu da, den Betreuenden in der Betreuung zu entlasten. Sie werden daher als "berufsbedingte Aufwendungen" des Betreuenden angesehen.
Der UH- Pflichtige hat daher nichts damit zu tun, da er nicht dafür verantwortlich ist, dass der andere Elternteil arbeiten kann.
Im Gegenzug ist daher natürlich der UH-Pflichtige in seiner Betreuungszeit selbst (finanziell) in der Verantwortung, diese zu regeln. Benötigt er für seine Betreuungstage den Hortplatz, muss er ihn bezahlen, wie er auch den Babysitter bezahlen muss.
Wie Pamo schon richtig schrieb, sein Umgang, sein Betreuungsproblem
von
Schru
am 25.09.2023, 12:31
Antwort auf:
Übernahme Hortkosten
Hallo nochmal,
da es hier wohl ein paar Missverständnisse gibt...
Ich bezahle die restlichen Horttage und die Horttage meines anderen Kindes selbst, da ich sie zum arbeiten benötige.
Es geht nur um den Freitag, den der Vater benötigt.
Ich bin der Meinung, wenn er an diesem Tag eine Betreuung benötigt, er diese auch selbst zahlen muss.
Ich kann doch nicht noch die Hortkosten tragen, damit der Vater arbeiten gehen kann.
Oder muss ich dies tatsächlich?
Lieben Dank für die Antworten!
von
Alexis86
am 25.09.2023, 12:45