Bia06
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2016 in Elternzeit. 07/18 meldete mein AG Insolvenz an. Vom Insolvenzverwalter bekam ich ein Schreiben das eine Übernahme meines Arbeitsverhältnis an den neuen AG erfolgt sofern ich nicht widerspreche. Dieses tat ich auch nicht. Nun endet meine Elternzeit, die angebliche neue Firma/ AG ist seit 08/18 nur "in Gründung " . Laut Info des Gewerbeamts passiert da auch nichts, da sich die Menschen nicht melden. So geht es auch mir, es ist keine Kontaktaufnahme möglich bzw keine Rückmeldung. Nun müsste ich wenigstens Arbeitslosengeld beantragen aber ich habe keine Kündigung und der Insolvenzverwalter des ehemaligen AGs verweist mich immer nur an den neuen AG obwohl der Insolvenzverwalter weiß, dass diese Firma nur i.G ist. Was noch hinzukommt: der frühere AG besitzt meine Unterlagen und hängt inoffiziell mit dem neuen AG zusammen. Was habe ich für Möglichkeiten meine Unterlagen zu bekommen und vor allem wer füllt mir die Unterlagen für das Arbeite aus, habe ich überhaupt Anspruch da keine Kündigung existiert? Vielen dank für die Mühe
Hallo, können Sie nicht einfach mal hingehen? Wollen Sie denn dort grds weiter arbeiten? Worauf antwortete der neue AG nicht? Warum arbeitssuchend, Sie haben doch einen AG? Liebe Grüße NB
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Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
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