Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2016 in Elternzeit. 07/18 meldete mein AG Insolvenz an. Vom Insolvenzverwalter bekam ich ein Schreiben das eine Übernahme meines Arbeitsverhältnis an den neuen AG erfolgt sofern ich nicht widerspreche. Dieses tat ich auch nicht. Nun endet meine Elternzeit, die angebliche neue Firma/ AG ist seit 08/18 nur "in Gründung " . Laut Info des Gewerbeamts passiert da auch nichts, da sich die Menschen nicht melden. So geht es auch mir, es ist keine Kontaktaufnahme möglich bzw keine Rückmeldung. Nun müsste ich wenigstens Arbeitslosengeld beantragen aber ich habe keine Kündigung und der Insolvenzverwalter des ehemaligen AGs verweist mich immer nur an den neuen AG obwohl der Insolvenzverwalter weiß, dass diese Firma nur i.G ist. Was noch hinzukommt: der frühere AG besitzt meine Unterlagen und hängt inoffiziell mit dem neuen AG zusammen. Was habe ich für Möglichkeiten meine Unterlagen zu bekommen und vor allem wer füllt mir die Unterlagen für das Arbeite aus, habe ich überhaupt Anspruch da keine Kündigung existiert? Vielen dank für die Mühe
von Bia06 am 23.04.2019, 20:15