Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernahme der Kitagebühren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Übernahme der Kitagebühren

Kornblume2016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ist es rechtlich möglich, dass der AG meines Mannes die Kitagebühren übernimmt und es meinem Mann vom bestehenden (!) Bruttogehalt abzieht. Angenommen mein Mann verdient 4000 Euro brutto, der AG würde die Gebühren von 200 Euro zahlen und meinem Mann nur noch 3800 Euro brutto auszahlen. Ist das rechtlich in Ordnung so? Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es? Gerne auch an alle anderen Forumsuser. Lieben Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Aber schauen Sie mal hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwiwpOzU8ITZAhXFUhQKHcBiAjAQFghBMAM&url=https%3A%2F%2Ffinanzamt-trier.fin-rlp.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FFinanzaemter%2FFA%2520Trier%2FDownload%2FSteuerfreie_Arbeitgeberleistungen.pdf&usg=AOvVaw0xH_GZqQsdDF6YCVN6nLBF Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

was sollte das für einen vorteil haben? zahlen tut ihr es ja eh, ob direkt an die kita oder vom lohn weg. versteh das jetzt ehrlich gesagt nicht


Kornblume2016

Beitrag melden

Wenn 200 Euro vom BRUTTO weggehen, kostet es dich je nach steuerklasse nur die Hälfte


chrissicat

Beitrag melden

Ja, das ist so möglich - zumindest wenn es sich um reine Kita-Gebühren handelt. Für beispielsweise Essenspauschalen oder sonstige Kosten ist diese steuer- und sv-freie Variante der Kostenübernahme nicht möglich.


Kornblume2016

Beitrag melden

Chrissicat, danke!! Du weißt aber nicht zufällig ob das die bessere Variante ist als die Betreuungsgebühr im Nachhinein von der Steuer abzusetzen? Dass beides zusammen nicht geht, ist bekannt.


emilie.d.

Beitrag melden

Soweit ich weiß, geht das nicht. Bei der nächsten Gehaltserhöhung könnten aber die Kitagebühren entqprechend übernommen werden.


chrissicat

Beitrag melden

Wenn die Kita-Gebühren vom Bruttobetrag abgezogen werden, werden ja auch keine SV-Beiträge für diesen Betrag bezahlt, d.h. dort spart sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer SV-Beiträge (wenn das Einkommen nicht eh schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt). SV-Beiträge sparen heißt natürlich gleichzeitig auch, dass im Versicherungsfall geringere Leistungen gewährt werden (z.B. Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld...) Was die Steuern betrifft bin ich mir nicht sicher welche Variante geschickter ist. Vielleicht könnte man mit dem Arbeitgeber aushandeln, dass er das, was er an SV-Beiträgen spart, noch oben drauf legt, also das Brutto erhöht ohne mehr Kosten zu haben. ;-)


chrissicat

Beitrag melden

Schau mal hier: https://www.lohndirekt.de/lohnupdate/kita-zuschuss-arbeitgeber-eltern-profitieren-4382.html


Celibe88

Beitrag melden

Der Arbeitgeber meines Mannes macht. Wir könnten es halt steuerlich nicht absetzen. Aber das war bei uns nie ein Problem. Lg


Lina_100

Beitrag melden

Das funktioniert nicht aus dem bestehenden Grundgehalt. Entweder bei der nächsten Gehaltserhöhung statt dieser den Zuschuss vereinbaren oder sofern freiwillige Sonderzahlungen (Gratifikation oder Bonus) gegeben sind können diese (bei vorheriger Vereinbarung im Zeitpunkt der Zahlung) umgewandelt werden. Dann zahlt man halt monatlich aus den Netto, bekommt aber den entsprechenden Anteil der Sonderzahlung Steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass es sich um freiwillige Zahlungen handelt. Der Hinweis auf die fehlende Möglichkeit beim Essensgeld ist beim AG Zuschuss übrigens unzutreffend. Das kann nur nicht als Werbungskosten oder Sondersusgaben geltend gemacht werden, beim Zuschuss kann auch das Verpflegungsgeld berücksichtigt werden.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, aus bestehendem Gehalt kann NICHT SV-/Lst-frei "umgewandelt" werden. Wohl aber eine anstehende Gehaltserhöhung kann hierfür verwendet werden. Gruss D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, bisher habe ich nichts zu meiner Fragestellung gefunden. Wir wollen die Standardelternzeit 12+2 nehmen, ich als Vater 2 x 1 Monat, mit dem ersten und dem 12. Lebensmonat des Kindes. Nun bahnt sich allerdings ein Jobwechsel an. Nun wäre es so, dass ich die ersten 20 Tage der Elternzeit in meiner alten Firma verbringen wür ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach Elternzeit halbtags arbeiten gehen bei meinem jetzigen Arbeitgeber.damit ich jetzt den Urlaub von diesen Jahres sowie während der Elternzeit bekomme, soll ich jetzt einen Antrag stellen. ist dieser aber nicht sowieso nicht verfallen und ich kann ihn auch ohne Antrag beim Arbeitgeber nach der Elternzeit ne ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin lange in einer Firma angestellt, seit über einem Jahr studiere ich berufsbegleitend, um mich in meinem Beruf besser zu qualifizieren. Die Studiengebühren wurden von Anfang an von der Firma übernommen und auch steuerlich geltend gemacht. Nun wurde ich schwanger und befinde mich seit einem Monat im Beschäftigungs ...

Liebe Frau Bader, ich arbeite gerade VZ bei meinem AG und würde gern TZ arbeiten. Mein AG übernimmt für beide Kinder den Kita-Beitrag. Ich wollte nun halbtags arbeiten gehen. Mein AG meinte, dass das Steuerbüro ihn angerufen habe, dass er dann nicht mehr beide Kita-Beiträge übernehmen könne, sondern nur noch einen. Meine Frage ist nun, ob di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2016 in Elternzeit. 07/18 meldete mein AG Insolvenz an. Vom Insolvenzverwalter bekam ich ein Schreiben das eine Übernahme meines Arbeitsverhältnis an den neuen AG erfolgt sofern ich nicht widerspreche. Dieses tat ich auch nicht. Nun endet meine Elternzeit, die angebliche neue Firma/ AG ist seit 08/18 nur "in Gr ...

Moin, ich habe eine/ige Fragen betreffend Kindesunterhalt, Mehrbedarf und zwar stellt sich die Situation folgend da. Meine Tochter 3 kommt nun in den Kindergarten für 5std Täglich, jetzt soll ich zusätzlich zum Kindesunterhalt die KiTa Gebühren in voller Höhe tragen, da ihre Mutter den Lebensunterhalt vom Amt bezieht und somit unterm Selbstbehalt v ...

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit der Befristung meines Arbeitsverhältnisses lautete die Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende". Ich wurde relativ formlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und in dem kurzen Schreiben wurde nicht auf die Kündigungsfrist eingegangen. Können Sie mir sagen ob nun weiterhin die 3 Monate zum Monatsend ...

Guten Tag, kurz zu mir ich bin 25 Jahre alt, verheiratet und habe bereits eine Tochter und bin mitten im Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Am 25.8. habe ich mein Praktisches Examen, am 22.9. Mein mündliches und am 24.9. Bekomme ich mein Staatsexamen. Ich habe bereits meinen Arbeitsvertrag bei meinem Ausbildungsbetrieb unterschrie ...

Guten Tag Frau Bader, muss ich die Hortkosten für die Tage übernehmen, die der Vater benötigt? Mein Sohn ist jeden 2. Freitag bei seinem Vater und dieser möchte nun, dass ich für diesen Tag den Hort buche und ihn auch zahle. Er habe sich wohl informiert, dass Hortkosten mit Unterhalt abgegolten sind. Vielen Dank vorab! Freundliche Grüße

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...