Frage:
Übernahme der Kitagebühren
Sehr geehrte Frau Bader,
ist es rechtlich möglich, dass der AG meines Mannes die Kitagebühren übernimmt und es meinem Mann vom bestehenden (!) Bruttogehalt abzieht. Angenommen mein Mann verdient 4000 Euro brutto, der AG würde die Gebühren von 200 Euro zahlen und meinem Mann nur noch 3800 Euro brutto auszahlen. Ist das rechtlich in Ordnung so? Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es? Gerne auch an alle anderen Forumsuser. Lieben Dank!
von
Kornblume2016
am 30.01.2018, 18:56
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Hallo,
ich bin kein Steuerberater. Aber schauen Sie mal hier:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwiwpOzU8ITZAhXFUhQKHcBiAjAQFghBMAM&url=https%3A%2F%2Ffinanzamt-trier.fin-rlp.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FFinanzaemter%2FFA%2520Trier%2FDownload%2FSteuerfreie_Arbeitgeberleistungen.pdf&usg=AOvVaw0xH_GZqQsdDF6YCVN6nLBF
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2018
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
was sollte das für einen vorteil haben? zahlen tut ihr es ja eh, ob direkt an die kita oder vom lohn weg. versteh das jetzt ehrlich gesagt nicht
von
mellomania
am 30.01.2018, 19:27
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Wenn 200 Euro vom BRUTTO weggehen, kostet es dich je nach steuerklasse nur die Hälfte
von
Kornblume2016
am 30.01.2018, 19:30
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Übernahme der Kitagebühren
Ja, das ist so möglich - zumindest wenn es sich um reine Kita-Gebühren handelt. Für beispielsweise Essenspauschalen oder sonstige Kosten ist diese steuer- und sv-freie Variante der Kostenübernahme nicht möglich.
von
chrissicat
am 30.01.2018, 20:28
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Übernahme der Kitagebühren
Chrissicat, danke!! Du weißt aber nicht zufällig ob das die bessere Variante ist als die Betreuungsgebühr im Nachhinein von der Steuer abzusetzen? Dass beides zusammen nicht geht, ist bekannt.
von
Kornblume2016
am 30.01.2018, 20:31
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Übernahme der Kitagebühren
Soweit ich weiß, geht das nicht. Bei der nächsten Gehaltserhöhung könnten aber die Kitagebühren entqprechend übernommen werden.
von
emilie.d.
am 30.01.2018, 20:38
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Übernahme der Kitagebühren
Wenn die Kita-Gebühren vom Bruttobetrag abgezogen werden, werden ja auch keine SV-Beiträge für diesen Betrag bezahlt, d.h. dort spart sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer SV-Beiträge (wenn das Einkommen nicht eh schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt).
SV-Beiträge sparen heißt natürlich gleichzeitig auch, dass im Versicherungsfall geringere Leistungen gewährt werden (z.B. Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld...)
Was die Steuern betrifft bin ich mir nicht sicher welche Variante geschickter ist.
Vielleicht könnte man mit dem Arbeitgeber aushandeln, dass er das, was er an SV-Beiträgen spart, noch oben drauf legt, also das Brutto erhöht ohne mehr Kosten zu haben. ;-)
von
chrissicat
am 30.01.2018, 20:38
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Schau mal hier:
https://www.lohndirekt.de/lohnupdate/kita-zuschuss-arbeitgeber-eltern-profitieren-4382.html
von
chrissicat
am 30.01.2018, 20:48
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Der Arbeitgeber meines Mannes macht. Wir könnten es halt steuerlich nicht absetzen. Aber das war bei uns nie ein Problem.
Lg
von
Celibe88
am 30.01.2018, 20:51
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Das funktioniert nicht aus dem bestehenden Grundgehalt. Entweder bei der nächsten Gehaltserhöhung statt dieser den Zuschuss vereinbaren oder sofern freiwillige Sonderzahlungen (Gratifikation oder Bonus) gegeben sind können diese (bei vorheriger Vereinbarung im Zeitpunkt der Zahlung) umgewandelt werden. Dann zahlt man halt monatlich aus den Netto, bekommt aber den entsprechenden Anteil der Sonderzahlung Steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass es sich um freiwillige Zahlungen handelt.
Der Hinweis auf die fehlende Möglichkeit beim Essensgeld ist beim AG Zuschuss übrigens unzutreffend. Das kann nur nicht als Werbungskosten oder Sondersusgaben geltend gemacht werden, beim Zuschuss kann auch das Verpflegungsgeld berücksichtigt werden.
von
Lina_100
am 30.01.2018, 21:41
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren
Hallo,
aus bestehendem Gehalt kann NICHT SV-/Lst-frei "umgewandelt" werden.
Wohl aber eine anstehende Gehaltserhöhung kann hierfür verwendet werden.
Gruss
D
von
desireekk
am 31.01.2018, 00:27